Am 17. Mai 2024 im Bundesrat
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195/24 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Laut Queer.de könnte es nochmal spannend werden.
"Da die Parteien der Ampelkoalition in allen Bundesländern außer Bayern mitregieren, kann man davon ausgehen, dass die Länderkammer dem Gesetz keine Steine in den Weg legen wird. Und dennoch wird es noch mal spannend: Denn der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats fordert überraschend die Einberufung des Vermittlungsausschusses.
Das "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften", so der vollständige Name, kann eigentlich auch ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten. Die Länderkammer kann allerdings verlangen, dass der zu gleichen Anteilen von Bundestag und Bundesrat besetzte Vermittlungsausschuss angerufen wird. Nach Ende eines Vermittlungsverfahrens kann der Bundesrat gegen das Gesetz einen Einspruch einlegen oder es passieren lassen. Kommt es zu einem Einspruch, kann der Bundestag mit Mehrheit den Einspruch überstimmen und damit das Gesetz dennoch in Kraft treten lassen. In diesem Fall dürfte der geplante Starttermin des SBGG zum 1. November 2024 allerdings kaum zu halten sein."