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Thema: Erniedrigung in der Ehe


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Von tvjxxxxxxxx
651 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Ich würde aufpassen, was du schreibst. Ich habe 2003 bis 2008 an der Universität Fribourg Recht studiert und mit Cum Laude bgeschlossen. Tut mir leiid, wenn dein Rechtsempfinden nicht dem System entspricht aber werde du nicht frech..

06.10.2017 um 15:21    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Susxxxxxxx
4 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

also ich finde ja s manche Posts befremdlich hier...aber der ist die Krönung! Selten so gelacht.....made my day

06.10.2017 um 16:18    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Nicxxxxxxx
199 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Wenn du wirklich ständig fremdgehst... andere Frauen würden dir das Teil nicht nur langziehen, sondern abreißen. Warum seid ihr noch zusammen, wenn ihr euch nicht liebt und so häßlich und widerlich findet? *kopfschüttel*

06.10.2017 um 19:53    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von tvjxxxxxxxx
651 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Ich sagte nicht, dass physische Gewalt unter der geltenden Rechtsordnung grundsätzlich rechtskonform ist. Aber es gibt Ausnahmen. - Bsp.: Bei der Notwehr wenn die Rechtgüterabwegung keinen Exzess anzeigt. Z.B. bei Leib und Leben vs. Körperliche Integrität. - Bsp.: Einwilligung wie beim Coiffeur: Das Haare abschneiden gilt als Körperverletzung. Aufgrund der Einwilligung durch konkludentes Handeln wird die Gewalt i.c. trotzdem rechtens (Rechtfertigung gegeben). Im vorliegenden Fall - im Übrigen gehe ich nicht von einem heftigen Schw*** ziehen mit Verletzungsvorsatz u..U. sogar mit Werkzeug aus - wird einem Mann der Schw*** gezogen wenn er nackt rumäuft. In a***ogie zu anderen Fällen wird im vorliegenden Fall eine Tätlichkeit angenommen. Für schwere Körperverletzung oder versuchte Tötung etc. genügt es nicht. Bei Tätigkeiten und leichter Körperverletzung heiilt die Einwilligung grundsätzlich - zumindest im den meisten Rechtsordnungen. Eine Einwilligung kann explizit durch verbale/schriftliche Kommunikation oder konkludentes Handeln erfolgen. In casu ist er Opfer von fortgesetzten Tätlichkeiten während eines längeren Zeitraums. Die Tätlichkeit findet nur statt, wenn er nackt rumläuft. Ferner wird angenommen, dass er sich jederzeit wehren kann - i.c. bedarf es jedoch nicht mal eines Angriffes seinerseits. Vielmehr kann er die Tätlichkeit jederzeit mit einfachen Handlungen vermeiden.(angezogen rumlaufen, Wohnung verlassen etc.) macht es aber nicht. In der Theorie mag er nun vielleicht recht haben und sich als Opfer verstehen - vor Gericht aber wird die Frage gestellt, ob er zum Zeitpunkt des jeweiligen Angriffes a) körperlich oder geistig nicht in der Lage sei, sich zu verteidigen (Annahme weder noch) oder b) ob er durch die Unterlassung einer Abwehrhandlung implizit damit einverstanden ist (oder sogar ob er das gewollt provoziert hat).... Aufgrund des fortschreitenden Angriffs (d.h. er kann sich Verteidigungsstrategien ausdenken und sich vorbereiten) wird man i.c. wohl von einem konkludenten Einverständnis ausgehen - oder er ist so degeneriert (oder perfid) dass er sich der Tätigkeit nicht erwehrt, um klagen zu können (im 2. Fall wäre die Anrufung des Gerichts wohl rechtsmissbräuchlich) Die Gerichtsschreibern und Richtern würden - wie ich die Dutzende Gerichtsschreiber und Richter mit Lebenserfahrung kenne - wohl hinter vorgehaltener Hand den Kopf schütteln. Oder lässt ihr euch von einem halb so starken Teenager verhauen, um ihn vor Gericht zu zerren, wenn ihr euch in dieser Sekunde verteidigen könnt? Es mag in anderen Länderm junge Richter geben, die aufgrund guter Noten Richter werden, die aber dafür null Lebenserfahrung vorweisen kömnen. Ich kann nicht ausschliessen, dass es in diesen Fällen zu anderen Urteilen kommen könnte. Nur führen zu sehr abstrahierte Urteile solcher Richter eher unselten zu Unzufriedenheit im Volk, weil Niemand diese nachvollziehen kann. Dann heisst wieder weltfremde Richter...ausserdem machen solche Richter in der Regel mehr Fehler.. (z.B. Demowaffen eines heimkehrenden Ausbildungsfeldwebel unter zivilem WG zu beurteilen statt unter Militärrecht weil man nur dogmatisch denkt und das korrigietende big picture verkennt). Etwas anders sähe es aus, wenn sie ihn z.b. regelmässig schlägt. Schläge können unvermittelt umd unvorbereitet verteilt werden. Es bedarf nur ihre Handlungen. Das Schw*** ziehen bedarf jedoch, dass er nackt rumläuft - gehe nicht davon aus, dass sie ihn auf der Toilette angreift. Dass heisst, er trägt aktiv dazu bei, dass er angegriffen wird - und unternimmt nichts dagegen... Unter uns gesagt, komischer Kerl. Ev. Mag er es sogar..denke jetzt wohl einige

06.10.2017 um 20:44    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von tvjxxxxxxxx
651 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Ach wieder mal gepflegtes streiten. Lustiges Training.. Die (Arbeits-)KollegInnen sind da zu lieb und man kennt das streiten ja kaum noch. Zum Glück gibt es Travesta ;)

06.10.2017 um 20:56    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von tvjxxxxxxxx
651 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Es gibt halt viele, die BWL oder JUS studiert haben. In meinem beruflichen Umfeld gibts nur diese und im Privaten gibts noch paar Polizisten und Militärs. Bin aber mittlerweile in der Beratung von Unternehmen bei einer der big 4 (PWC/EY/KPMG/Deloitte) tätig. Ist interessanter und cashmässig zahlt es sich mehrfach aus.

06.10.2017 um 21:26    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von tvjxxxxxxxx
651 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Lies die Ausführung nochmals durch. Wenn du noch immer nicht in der Lage bist, es zu verstehen, weil du emotional echauffiert bist (z.B. weil es dich betreffen könnte?), so lies es morgen durch..kühlen Kopf hilft. Hab daher auch nie behauptet, dass sie 100% recht hat, aber er audgrund seines komischen verhaltens wohl nicht Recjt bekommt. Du selber würdest ihr ja eine scheuern, nicht? Oder würdest du deinen Schw*** rwgelmäsig lang ziehen lassen, um eine Anzeige zu erstatten? :) Und Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge... Aber weisst du was? Wie im Alltag muss ich nicht auf jede daher gelaufene Meinung achten. Es gibt belehrbare und halt andere. Was solls...

06.10.2017 um 21:46    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Nicxxxxxx
113 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Als allererstes Reden drüber mit der Partnerin...dann schauen. Hilft es nixs und ist schon eine Zwiestimmung in der Partnerschaft würd es auf lange Sicht für alle nicht gut tun und dann ist es besser sich zu trennen...als alles heimlich zu machen...

15.02.2018 um 7:12    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Fetxxxxxxxx
73 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

gehört doch zum Alltag das die Frau die Hosen an hat in einer Beziehung/Ehe und der Kerl einen rock! nur die Kerle geben es nicht zu! wer heiratet heutzutage noch?? ich nicht!

16.02.2018 um 18:31    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Erniedrigung in der Ehe

Du kannst das Problem auch technisch lösen. Mit einer dehnbaren Gips-Manschette für den Penis. Damit ist er geschützt und die Frau kann ihn nicht mehr langziehen. Das Material für Silikon-Dehnfugen gibt's in jedem Baumarkt.

16.02.2018 um 22:48    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Leixxxxxxx
74 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

Ganz einfach... Vor dem schlafengehen einfach in Motoröl tunken dann rutscht sie ab und kann ihn nicht mehr langziehen. Den Nächsten Morgen dann einfach mit waschbenzin säubern. Dann hast Du keinen Bock mehr aufs Fremd gehen und sie keinen Grund zum langziehen. Möglicherweise würde es auch helfen, wenn Du Dich so langsam der Realität wieder annäherst. Eventuell findest Du dann auch ne Freundin/Frau. Ansonsten noch viel Spaß bei Mütze/Glatze im Kofkino.

20.02.2018 um 7:13    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Janxxxx
1 Beiträge bisher
re: Erniedrigung in der Ehe

ich denke das du es mittlerweile genießt und willst dir hier nur deine bestätigung abholen, früher hätte man dir die ohren langgezogen und heute ist es eben Dein ,bestes, Stück( das war sarkastisch gemeint),

22.02.2018 um 4:04    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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