Hallo,
ich habe mir die Diskussionen über Tage mitgelesen. Ich möchte auf einzelne Beiträge garnicht eingehen. Wir alle wissen, das die Sprache der Juristen für den Außenstehenden etwas merkwürdig anmutet aber sie macht Sinn. Nur das erstmal vorweg.
Nachdem ich mich in einigen juristischen Foren kundig gemacht habe bin ich zur Ansicht gelangt das, dass Urteil durchaus vor dem BGH Bestand haben kann.
Die beiden Raser haben ein Rennen veranstalten wollen (Dolus Eventualis) also bedingter Vorsatz und sie haben billigend in Kauf genommen das etwas passiert. Dabei ist es unerheblich, das sie nicht wollten das jemand zu Tode kommt aber sie müssen damit rechnen. Die haben ihr Rennen bis zum Ende durchgezogen. Mit bekanntem Ergebnis.