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Thema: Petition: Nadelepilation, Laserepilation, Neeling, etc.


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Von jutxxxx
76 Beiträge bisher
re: Petition: Nadelepilation, Laserepilation, Neeling, etc.

Da muss halt Protesst hin. An die Petition denken und verteilen %C3%A4nkung-der-berufsfreiheit-und-verbraucherentscheidung?fbclid=IwAR057JotDz_YeydbIfh_Iz8_9aVQeiJYHRKhh0LZOJdzr6iYW6qgnK3yq2g Zeile komplett kopieren und im Browser einfügen

20.10.2018 um 7:58    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von jutxxxx
76 Beiträge bisher
re: Petition: Nadelepilation, Laserepilation, Neeling, etc.

An die Petition denken und verteilen %C3%A4nkung-der-berufsfreiheit-und-verbraucherentscheidung?fbclid=IwAR057JotDz_YeydbIfh_Iz8_9aVQeiJYHRKhh0LZOJdzr6iYW6qgnK3yq2g Zeile komplett kopieren und im Browser einfügen

21.10.2018 um 8:46    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von jutxxxx
76 Beiträge bisher
re: Petition: Nadelepilation, Laserepilation, Neeling, etc.

An die Petition denken und verteilen %C3%A4nkung-der-berufsfreiheit-und-verbraucherentscheidung?fbclid=IwAR057JotDz_YeydbIfh_Iz8_9aVQeiJYHRKhh0LZOJdzr6iYW6qgnK3yq2g Zeile komplett kopieren und im Browser einfügen

22.10.2018 um 8:06    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Rafxxxxxx
57 Beiträge bisher
re: Petition: Nadelepilation, Laserepilation, Neeling, etc.

So schwammig wie das die TE darstellt, finde ich da nichts befürwortungsfähiges. Geht es nun um Tattoo - Entfernung oder geht es der TE um Transmenschen? Was soll das mit dem Aufschrei zur Strahlenschutzverordnung? Denn auf was anderes als diese bezieht sich die Petition nicht. Ich versuche das mal zu begründen: Begründung aus der Petition: Begründung: Keine freie Wahl des Behandlers mehr: Bislang konnten Verbraucher frei wählen, ob sie eine kosmetische/ ästhetische (also gewerbliche und nicht-medizinische) Gerätebehandlung in einer Arztpraxis oder in einem Kosmetik- oder Tattoo-Studio durchführen lassen möchten. Zukünftig sollen nach Vorstellungen des Gesetzgebers nur noch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder plastische Chirurgen eine Vielzahl von bislang gewerblichen Geräteanwendungen an der Haut der Bürger durchführen dürfen. Für die Behandlung von transidenten Menschen mit gesicherter Diagnose gibt es, für die Epilation, seit 09. Oktober 2018 KEINEN ÄRZTEZWANG MEHR. Jetzt bin ich mal auf seriöse Kommentare gespannt. Gruß Rafaela

22.10.2018 um 17:19    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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