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Von 000xxxxxxxxxxxxxxxx 61 Beiträge bisher
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Pflegestufe, Schwerbehinderung
Hat jemand Erfahrung mit der Bewertung der Schwerbehinderung/ Pflegestufe Bewertung... Thema Boschieren Bouchieren
Ich betreue einige erkrankte und man nimmt Trans und Krankheiten dazu nicht wie es sein müsste..
Hat jemand Erfahrung???
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09.03.2024 um 23:28 |
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Von Rorx 726 Beiträge bisher
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re: Pflegestufe, Schwerbehinderung
Es wird immer eine Bewertung durch den medizinischen dienst MDK durchgeführt. Am besten sich vorher von der Krankenkasse sich beraten lassen! Ferner ist es immer wichtig Befunde von Fachärzten vorzulegen!
Die gute Vorbereitung ist wichtig!
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10.03.2024 um 7:21 |
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Von Johxxxxxxxxxx 37 Beiträge bisher
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re: Pflegestufe, Schwerbehinderung
In Österreich muss man bei dauerhaften Einschränkungen einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis beim Sozialministerium Service machen. Natürlich sind dazu gute Arztberichte erforderlich, die Deine Einschränkungen beschreiben.
LG Johanna
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10.03.2024 um 13:20 |
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Von marxxxxxx 691 Beiträge bisher
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re: Pflegestufe, Schwerbehinderung
Wüsste nicht, dass Trans irgendwelcher Art zu Schwerbehinderten macht. Wenn sowas anerkannt wird, meist wegen anderen Baustellen.
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10.03.2024 um 13:26 |
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Von 000xxxxxxxxxxxxxxxx 61 Beiträge bisher
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re: Pflegestufe, Schwerbehinderung
Äh..
Danke..weiß ich alles schon... Es gibt vieles in der Pflege..
Auch transs**uell können durch plötzliche Behinderung erkranken. Wenn sie bouchiert werden müssen, wie die Busenimplantate müssen ab und zu etwas massiert werden... Steht nirgends...wie das begutachten werden muss..
Es steht zwar im SGB drin, wenn man Luft Atmungsgeräte angesetzt werden muss, wie das zu bepunkten ist...und vieles mehr...aber wie das dem oben beschriebenen ist nicht..
Dachte hätte jemand Erfahrung.
Lg..
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10.03.2024 um 18:55 |
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Von Babxxxx 8 Beiträge bisher
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re: Pflegestufe, Schwerbehinderung
Was für einen großartigen Nachteilsausgleich meinst Du jetzt? Da muss schon was zusammen kommen, bevor man das wirklich bemerkt, finde ich.
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10.03.2024 um 20:16 |
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Von Babxxxx 8 Beiträge bisher
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re: Pflegestufe, Schwerbehinderung
Kündigungsschutz steht auf dem Papier. Ein Typ vom Integrationsamt hat mal erzählt, dass man das getrost vergessen kann, wenn man einem wirklich kündigen will.
Oder meinste die 2 Jahre früher in Rente?
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10.03.2024 um 20:29 |
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Von Babxxxx 8 Beiträge bisher
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re: Pflegestufe, Schwerbehinderung
Der steuerl. Pauschbetrag wir doch erst Interessant mit den richtigen Merkzeichen. Der Pauschbetrag wg. dem GdB wurde zwar erhöht, ist aber in Richtung Peanuts einzuschätzen. Ok, man kommt damit leichter über den zumutbaren Eigenanteil drüber bei den Krankheitskosten rüber.
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10.03.2024 um 20:39 |
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