re: Entschädigungsfonds für Trans und Inter beschlossen
Scheidung ja... Körperverletzung auch... würde aber nur die ganz alten TSG Fälle betreffen. Denn heute muss man sich ja gar nicht mehr zwangsläufig operieren lassen ... was ich zwar nicht verstehe aber das muss jede für sich ausmachen.
Und eine Scheidung ist auch nicht mehr von nöten... allerdings gehen nur die wenigsten
Frauen mit. In meinem Freundeskreis ist das nur bei einer TS der Fall.... ich denke mal noch.
re: Entschädigungsfonds für Trans und Inter beschlossen
Wie kommst du denn bitte da nun wieder drauf... da steht nur das es nicht für alle von uns gelten wird. Ich würde niemanden zur OP zwingen. Das sollte jede Transperson für sich entscheiden dürfen.
Wobei ja immer nur eine Sterilisation gefordert wurde, was ziemlich albern war, weil ja durch die HRT und Blocker sowieso nichts mehr los war da unten.
re: Entschädigungsfonds für Trans und Inter beschlossen
Das stimmt natürlich nicht, denn nicht jede Transfrau will eine OP....und zum Glück ist das auch nicht Voraussetzung für eine Pä..
Aber ja, mir ist schon klar das in deiner Welt Transfrauen ohne Op "Transgender" sind...
Wobei ja eigentlich nur hier im Forum...von ein paar wenigen...so ein Tamtam um den Begriff Transgender gemacht wird...
re: Entschädigungsfonds für Trans und Inter beschlossen
Aus dem Original Text des TSG Paragraph 8
4.*) sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist
Mea culpa... ich wollte hier nichts falsches verbreiten!
Wenn du trotzdem es nicht mehr nötig war alles an OP's gemacht hattest, dann schaut man da einfach nicht so genau hin... es tut mir Leid... uff
Ich bin bereit öffentlich gerupft zu werden.
re: Entschädigungsfonds für Trans und Inter beschlossen
Genau! Soll!
Dieses Vorhaben gibt es auch schon seit 2020. Und bisher wurde es nicht umgesetzt.
Rein juristisch halte ich das auch für schwierig, denn man musste zwar (ganz) früher körperliche Maßnahmen durchführen oder sich scheiden lassen für eine VÄ/PÄ.
Allerdings hat einen ja keiner zu einer VÄ/PÄ gezwungen.
Zudem müsste man ja dazu noch eigentlich nachweisen, dass man zu dem damaligen Zeitpunkt z.B. eine GAOP eigentlich gar nicht wollte.
Wie gesagt, rein juristisch halte ich das für ausgesprochen schwierig.