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Thema: Geschlechtsangleichung


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Von Balxx
2 Beiträge bisher
Geschlechtsangleichung

Früher war Thailand die Nr 1 auf der Welt und heute kam als Konkurrenz China ins Spiel der Sicherheit will Peking (Beijing): Peking University Third Hospital: Beherbergt eine spezialisierte Klinik für Geschlechtsdysphorie und ein Team für plastische Chirurgie, das geschlechtsangleichende Eingriffe durchführt. Beijing No. 3 Hospital: Bekannt für Hormontherapie und operative Eingriffe. Shanghai: Shanghai No. 9 People's Hospital: Eine der führenden Adressen für plastische und rekonstruktive Chirurgie in China, die auch GA-OPs anbietet. Children's Hospital of Fudan University: Eröffnete die erste multidisziplinäre Klinik für transgender Kinder und Jugendliche. Shanghai Jing'an District Central Hospital: Wird ebenfalls als Standort für entsprechende Eingriffe geführt. Guangzhou: Kliniken wie das Willis International Medical Clinic oder spezialisierte Abteilungen in staatlichen Krankenhäusern bieten plastische Chirurgie auf sehr hohem Niveau an. Sprache kein Problem mehr die Krankenhäuser bieten eine gute Betreuung an

10.04.2026 um 6:18    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Andxxxx
332 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

In Anbetracht der Tatsache, dass China mit 1.400 Millionen Einwohnern rund 20mal so viel Einwohner hat als Thailand mit 70 Millionen ist es nicht verwunderlich, dass dort auch mal ein paar Krankenhäuser herumstehen.

10.04.2026 um 11:18    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Silxxx
108 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Oh schnobernd ist alles viel besser und man hat sehr viel Geld gespart und dem Körper tut es auch sehr gut! 👍👍👍

10.04.2026 um 12:56    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von tvjxxxxxxxx
955 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Respekt vor den Leuten, die eine GAOP durchziehen. Die post-OP Heilung und Pflege muss ein Riesending sein. Alleine die echt OP Bilder lassen mich erschaudern. Ich bin seit 4 Wochen rekonvalszent nach meiner ersten grossen OP und hab vor solchen Eingriffen Riesenrespekt. Jetzt fängt langsam die Narbenpflege (40cm) an...

10.04.2026 um 13:08    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Obsxxxxxx
1076 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Interessante Info. In Thailand haben sie aber natürlich sehr viel mehr Erfahrung. Das sollte man nicht unterschätzen. Ergebnisse aus China kenne ich nicht. Wäre auch wichtig zu wissen, wie China zu TS steht. Dürfte nicht ganz unwichtig sein in dem Zusammmenhang. P.S.: Habe kurz recherchiert. TS werden dort offenbar kräftig diskriminiert. In so einem Klima hat es eine Klinik dort sicher nicht einfach.

10.04.2026 um 14:12    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Spixxxxxxx
301 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

An die Erfahrungen der wirklich guten Thai-Cirurgen zu diesem Thema kommt KEINER heran. Aber das mag zukünftig sicher anders sein. Ich selbst bin eine der Suporn-Töchter - und keiner der Männer, die bislang mit mir geschlafen haben und nichts wussten, haben etwas gemerkt. Selbst mein Gynäkologe meinte damals - Zitat:"Wow - sieht DAS gut aus!"

10.04.2026 um 15:23    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von rolxxxx
1957 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Mit Zipfel eini ohne außi aber heid geht's guat Die Suporn Klinic

11.04.2026 um 4:10    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Annxxx
221 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Guten Morgen Julia 🙋‍♀️☕ Ich wünsche dir gute Genesung. LG. Anna

11.04.2026 um 6:09    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Schxxxxxxx
122 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Die Absagen für geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) basieren auf dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R).Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Urteil und dessen Auswirkungen:Kern des Urteils: Das BSG entschied, dass geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) bei nicht-binären Personen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) darstellen.Begründung: Die Richter begründeten dies damit, dass es an einer entsprechenden Grundlage in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fehle. Nicht-binär bedeute, dass der Wunsch nach Angleichung an das andere Geschlecht (binär) nicht vorliegt.Auswirkungen auf binäre Trans-Personen: Obwohl das Urteil primär nicht-binäre Personen betraf, nutzen Krankenkassen die Begründung teilweise, um auch Anträge von binären Trans-Personen abzulehnen oder zu verzögern. Jetzt keine TS kriegt mehr GAOP.

12.04.2026 um 7:55    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Beaxxxxxx
224 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Wow, Julia, erzähl doch gern, was wurde wie gemacht, wie geht es dir jetzt usw. Grüße Bea Nadine

12.04.2026 um 8:23    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Nicxxxxxxxxx
53 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

@Schatzi dein letzter Satz ( Jetzt keine TS kriegt mehr GAOP.) ist Quatsch. Hatte ja grad erst die OP

12.04.2026 um 10:35    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Schxxxxxxx
122 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

BFS, BBL sind hinter mir.

12.04.2026 um 10:36    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Rafxxxxxx
62 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Schatzi555 schrieb: re: Geschlechtsangleichung Die Absagen für geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) basieren auf dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R).Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Urteil und dessen Auswirkungen:Kern des Urteils: Das BSG entschied, dass geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) bei nicht-binären Personen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) darstellen.Begründung: Die Richter begründeten dies damit, dass es an einer entsprechenden Grundlage in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fehle. Nicht-binär bedeute, dass der Wunsch nach Angleichung an das andere Geschlecht (binär) nicht vorliegt.Auswirkungen auf binäre Trans-Personen: Obwohl das Urteil primär nicht-binäre Personen betraf, nutzen Krankenkassen die Begründung teilweise, um auch Anträge von binären Trans-Personen abzulehnen oder zu verzögern. Jetzt keine TS kriegt mehr GAOP. Steht aber auch ganz klar in der Richtlinie drin. Die Richtlinie schließt explizit nonbinäre Personen aus! Wozu dannn noch vor Gerichtziehen und verlieren? Der letzte Satz kann sich - und das ist eine Vermutung von mir - darauf Beziehen, das die Anträge unkorrekt oder unvollständig sind. Gruß Rafaela

12.04.2026 um 19:02    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Schxxxxxxx
122 Beiträge bisher
re: Geschlechtsangleichung

Das ist Nachteil der 1000 "soziale" Geschlechter. Eine nonbinare Frau wollte durch KK Tit*** weg. Andere - ihre Eierstockel. Und dann kommt Nachteil für biologische Geschlechter: Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB V sind im vorliegenden Einzelfall nicht erfüllt, da es sich bei der bestehenden Problematik nicht um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung handelt. Ergebnis der Begutachtung Die NUB-Kriterien sind nicht erfüllt. Ich habe immer gesagt: TS sollten bei alte TSG bleiben. Esgeht um biologische Geschlechter. Rest - "soziale/s**uelle Neidigungen, bei SBGG.

12.04.2026 um 21:56    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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