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Von Balxx 2 Beiträge bisher
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Geschlechtsangleichung
Früher war Thailand die Nr 1 auf der Welt und heute kam als Konkurrenz China ins Spiel der Sicherheit will
Peking (Beijing):
Peking University Third Hospital: Beherbergt eine spezialisierte Klinik für Geschlechtsdysphorie und ein Team für plastische Chirurgie, das geschlechtsangleichende Eingriffe durchführt.
Beijing No. 3 Hospital: Bekannt für Hormontherapie und operative Eingriffe.
Shanghai:
Shanghai No. 9 People's Hospital: Eine der führenden Adressen für plastische und rekonstruktive Chirurgie in China, die auch GA-OPs anbietet.
Children's Hospital of Fudan University: Eröffnete die erste multidisziplinäre Klinik für transgender Kinder und Jugendliche.
Shanghai Jing'an District Central Hospital: Wird ebenfalls als Standort für entsprechende Eingriffe geführt.
Guangzhou:
Kliniken wie das Willis International Medical Clinic oder spezialisierte Abteilungen in staatlichen Krankenhäusern bieten plastische Chirurgie auf sehr
hohem Niveau an.
Sprache kein Problem mehr die Krankenhäuser bieten eine gute Betreuung an
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| 10.04.2026 um 6:18 |
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Von Andxxxx 332 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
In Anbetracht der Tatsache, dass China mit 1.400 Millionen Einwohnern rund 20mal so viel Einwohner hat als Thailand mit 70 Millionen ist es nicht verwunderlich, dass dort auch mal ein paar Krankenhäuser herumstehen.
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| 10.04.2026 um 11:18 |
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Von Silxxx 108 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Oh schnobernd ist alles viel besser und man hat sehr viel Geld gespart und dem Körper tut es auch sehr gut!
👍👍👍
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| 10.04.2026 um 12:56 |
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Von tvjxxxxxxxx 955 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Respekt vor den Leuten, die eine GAOP durchziehen. Die post-OP Heilung und Pflege muss ein Riesending sein. Alleine die echt OP Bilder lassen mich erschaudern.
Ich bin seit 4 Wochen rekonvalszent nach meiner ersten grossen OP und hab vor solchen Eingriffen Riesenrespekt. Jetzt fängt langsam die Narbenpflege (40cm) an...
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| 10.04.2026 um 13:08 |
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Von Obsxxxxxx 1076 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Interessante Info.
In Thailand haben sie aber natürlich sehr viel mehr Erfahrung. Das sollte man nicht unterschätzen. Ergebnisse aus China kenne ich nicht. Wäre auch wichtig zu wissen, wie China zu TS steht. Dürfte nicht ganz unwichtig sein in dem Zusammmenhang.
P.S.: Habe kurz recherchiert. TS werden dort offenbar kräftig diskriminiert. In so einem Klima hat es eine Klinik dort sicher nicht einfach.
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| 10.04.2026 um 14:12 |
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Von Spixxxxxxx 301 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
An die Erfahrungen der wirklich guten Thai-Cirurgen zu diesem Thema kommt KEINER heran. Aber das mag zukünftig sicher anders sein.
Ich selbst bin eine der Suporn-Töchter - und keiner der Männer, die bislang mit mir geschlafen haben und nichts wussten, haben etwas gemerkt. Selbst mein Gynäkologe meinte damals - Zitat:"Wow - sieht DAS gut aus!"
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| 10.04.2026 um 15:23 |
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Von rolxxxx 1957 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Mit Zipfel eini ohne außi aber heid geht's guat
Die Suporn Klinic
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| 11.04.2026 um 4:10 |
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Von Annxxx 221 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Guten Morgen Julia 🙋♀️☕
Ich wünsche dir gute Genesung.
LG. Anna
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| 11.04.2026 um 6:09 |
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Von Schxxxxxxx 122 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Die Absagen für geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) basieren auf dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R).Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Urteil und dessen Auswirkungen:Kern des Urteils: Das BSG entschied, dass geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) bei nicht-binären Personen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) darstellen.Begründung: Die Richter begründeten dies damit, dass es an einer entsprechenden Grundlage in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fehle. Nicht-binär bedeute, dass der Wunsch nach Angleichung an das andere Geschlecht (binär) nicht vorliegt.Auswirkungen auf binäre Trans-Personen: Obwohl das Urteil primär nicht-binäre Personen betraf, nutzen Krankenkassen die Begründung teilweise, um auch Anträge von binären Trans-Personen abzulehnen oder zu verzögern.
Jetzt keine TS kriegt mehr GAOP.
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| 12.04.2026 um 7:55 |
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Von Beaxxxxxx 224 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Wow, Julia, erzähl doch gern, was wurde wie gemacht, wie geht es dir jetzt usw. Grüße Bea Nadine
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| 12.04.2026 um 8:23 |
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Von Nicxxxxxxxxx 53 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
@Schatzi dein letzter Satz (
Jetzt keine TS kriegt mehr GAOP.) ist Quatsch. Hatte ja grad erst die OP
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| 12.04.2026 um 10:35 |
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Von Schxxxxxxx 122 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
BFS, BBL sind hinter mir.
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| 12.04.2026 um 10:36 |
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Von Rafxxxxxx 62 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Schatzi555 schrieb:
re: Geschlechtsangleichung
Die Absagen für geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) basieren auf dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R).Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Urteil und dessen Auswirkungen:Kern des Urteils: Das BSG entschied, dass geschlechtsangleichende Operationen (GaOP) bei nicht-binären Personen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) darstellen.Begründung: Die Richter begründeten dies damit, dass es an einer entsprechenden Grundlage in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fehle. Nicht-binär bedeute, dass der Wunsch nach Angleichung an das andere Geschlecht (binär) nicht vorliegt.Auswirkungen auf binäre Trans-Personen: Obwohl das Urteil primär nicht-binäre Personen betraf, nutzen Krankenkassen die Begründung teilweise, um auch Anträge von binären Trans-Personen abzulehnen oder zu verzögern.
Jetzt keine TS kriegt mehr GAOP.
Steht aber auch ganz klar in der Richtlinie drin. Die Richtlinie schließt explizit nonbinäre Personen aus! Wozu dannn noch vor Gerichtziehen und verlieren?
Der letzte Satz kann sich - und das ist eine Vermutung von mir - darauf Beziehen, das die Anträge unkorrekt oder unvollständig sind.
Gruß Rafaela
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| 12.04.2026 um 19:02 |
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Von Schxxxxxxx 122 Beiträge bisher
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re: Geschlechtsangleichung
Das ist Nachteil der 1000 "soziale" Geschlechter. Eine nonbinare Frau wollte durch KK Tit*** weg. Andere - ihre Eierstockel. Und dann kommt Nachteil für biologische Geschlechter:
Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB V sind im vorliegenden Einzelfall nicht erfüllt, da es sich bei der bestehenden Problematik nicht um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung handelt.
Ergebnis der Begutachtung
Die NUB-Kriterien sind nicht erfüllt.
Ich habe immer gesagt: TS sollten bei alte TSG bleiben. Esgeht um biologische Geschlechter. Rest - "soziale/s**uelle Neidigungen, bei SBGG.
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| 12.04.2026 um 21:56 |
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