Die 'Rechnungsstellung' für einen fotografisch nachgewiesenen Geschwindigkeitsverstoß erfolgt normalerweise an die Adresse des Fahrzeughalters und da dürfte es den Behörden ziemlich egal sein, ob da ein Martin oder eine Martina hinter dem Steuer gesessen hat, solange die Rechnung bezahlt wird.
Welches Problem hat die Frau "deutsche Verkehrs**pertin" mit unseren österreichischen Gesetzen? Es ist genau so, wie ich schrieb. Bestraft wird, wer fuhr.
Das ist doch ganz einfach.
Du sagst das es sich einen Familienangehörigen handelt und Du eine Aussageverweigerung in Anspruch nimmst.
Danach kommt nichts mehr.
So ein Fall hatte ich schon mal.
Geblitz wurde ich nie, aber dafür die einzigen zwei male, als ich angehalten wurde im Auto, war ich aber gedresst unterwegs. Die beide male kein Problem keine komischen Fragen oder so. Kann da der Polizei kein unprofessionelles oder diskriminierendes verhalten vorwerfen.