es geht nicht um social media verbot sondern um klarnamenpflicht !
Verfassungswidrigkeit genereller Verbote: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat festgestellt, dass ein generelles Verbot anonymer Äußerungen im Internet verfassungswidrig wäre. Die Anonymität ist ein wichtiges Element für den öffentlichen und politischen Diskurs.
und genau darum geht es...anonymität im netz verbieten !das wollen sie erreichen !
99,99999++++% der Meinungen weltweit sind unmaßgeblich, so auch deine hier über den "Knaben".
Es gibt aber auch viele interessante und aufschlussreiche Meinungen, die sachlich und dienlich sind, zB die des "Knaben".
Deine diesbezügliche Meinungsäußerung gehört leider nicht dazu, sie offebart aber deutlich Anzeichen eines „Main characters", nicht wahr ?
Schönen Sonntag noch
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