Auch hier kann man Wettbewerbsverzerrung vermieden.
Einfach den Schwebebalken für Personen über 1,85 Meter Größe um 5 Zentimeter verbreitern und um 1 Meter verlängern und schon ist wieder Wettbewerbsgleichheit hergestellt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-007.html
Dies ist die Pressemitteilung der Bundesverfassungsgerichts zur Änderung des TSGs
Vielleicht solltet ihr euch mal durchlesen was am TSG weggefallen ist und warum unsere Richter so entschieden haben.
Aber ich sehe es schon kommen, der Beitrag wird als Offtopic makiert werden.
Das was hier Teilweise gefodert wird (z.b. nur nach Angleichung ist man würdig sein Geschlecht anzugleichen) wurde in der vergangenheit von Richtern entfernt. Warum wollt ihr umbedingt Rückschritte?