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Thema: Ergänzungsausweis und Datenschutz


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Von Andxxxx
120 Beiträge bisher
re: Ergänzungsausweis und Datenschutz

Hey, dann bekommst sogar Du einen lieb Ausweis.

27.05.2018 um 11:51    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Ergänzungsausweis und Datenschutz

Die DGTI verlangt keine ärztlichen Bescheinigungen mehr. Das wurde hier auch schon wiederholt erwähnt. Selbergebastelte Ausweise sind anders als die Ergänzungsausweise der 2 einschlägigen Organisationen nicht mit dem Innenministerium abgeklärt und somit unnütz. Es ist ein graphierender Unterschied, also bitte keine Märchen zwecks Stimmungmache verbreiten. LG Verena

27.05.2018 um 11:54    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Ergänzungsausweis und Datenschutz

Das ist rechtlich nicht möglich. Das Ausweisgesetzt schreibt vor, dass der Ausweisinhaber Name und Bild seinem Geschlecht entsprechend eintragen lässt. Deshalb gibt es ja den Ergänzungsausweis, der eben amtlich anerkannt ist, und ein selbstgemnachtes Dingens eben nicht. Dass das Ausweisrecht einer Reform bedarf, genauso wie das Namensrecht, habe ich mehrfach erwähnt. Damit wären die Ergänzungsausweise dann hinfällig. Ein Mikimausausweis ist übrigens der Reichsbürgerausweis, der den Personalausweis nicht ersetzt. LG Verena

27.05.2018 um 14:14    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Ergänzungsausweis und Datenschutz

Darüber wurde schon ausgiebig diskuttiert. Er ist ein zweckmäßiges, freiwilliges Zusatzdokument, welches die Identifikation erleichtert. Solange der Personalausweis von einer Person mit amtlich männlichen Status ein männliches Foto und ein männlichen Namen verlangt, kann eine TS oder ein TV en Femme rumlaufen ohne sich bei der APK abschminken zu müssen, was nämlich passieren kann. Auch entfallen unötige Fragen, da diese durch den Ergänzungsausweis beantwortet werden. So kann Lebenszeit sinnvoller genutzt werden. LG Verena

27.05.2018 um 16:19    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Ergänzungsausweis und Datenschutz

Fingerabdrücke werden nur bei der Ermittlung von Kriminaldelikten benötigt, nicht bei der identitätsprüfung. Sie sind auf dem Ausweis entbehrlich. Im Ermitlungsfall werden die gespeicherten Abdrücke auch nicht wirklich benötigt. LG Verena

27.05.2018 um 16:23    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Ergänzungsausweis und Datenschutz

APK ist eine Allgemeine Personen Kontrolle, die kann jeder ohne konkreten Anlass erfahren. Ich schrieb, dass die gespeicherten Fingerabdrücke nicht benötigt werden. Bei einem Abgleich Deiner Fingerabdrücke mit denen vomn Tatort wirst Du sowieso Erkennungsdienstlich behandelt, da sind die gespeicherten Abdrücke Pillepalle. Und warum bei einer APK eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt werden soll, nur um die Identität zu prüfen, ist mir nicht klarr. LG Verena

27.05.2018 um 17:55    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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