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Thema: ungefragt fotografiert


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Von Marxxxx
3 Beiträge bisher
ungefragt fotografiert

Hallo in die die Runde, habe ja nun allen Mut zusammen genommen und bin das erste Mal unter Gleichgesinnten gemeinsam mit einer Freundin bei einer Veranstaltung gewesen. Dort konnte man sich fotografieren lassen von einem, denke mal vom Veranstalter eingeladenen Fotografen. Mir fiel aber auf das noch eine andere Person ohne zu fragen wahllos Fotos machte. Ist es nicht so, das setzt doch der Anstand voraus, das man fragt ob man fotografiert werden möchte (Datenschutz, Recht am eigenen Bild). Habe da ja auch schon gehört das es da Anzeigen gab und man tief in die Tasche greifen musste. Und ja ich weiß auch selbst schuld wenn man sich außerhalb der 4 Wände zeigt, da muss man damit rechnen fotografiert zu werden. Beim Veranstalter bin ich mir sicher das er mit den Fotos seriös umgeht, aber nicht bei der anderen Person.

15.03.2026 um 8:14    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Andxxxxxxx
1650 Beiträge bisher
re: ungefragt fotografiert

In Deutschland (und allgemein in der EU) sind Fotografieren und das Veröffentlichen von Fotos zwei rechtlich unterschiedliche Dinge. Maßgeblich sind vor allem das „Recht am eigenen Bild“ aus dem Kunsturhebergesetz (KUG) sowie teilweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ich erkläre dir die wichtigsten Regeln für Veranstaltungen: ⸻ 1. Fotografieren auf einer Veranstaltung Grundsätzlich darf in der Öffentlichkeit fotografiert werden. Wenn du dich also auf einer Veranstaltung im öffentlichen Raum befindest (z. B. Stadtfest, Demonstration, Konzert im Freien), dürfen Menschen grundsätzlich Fotos machen. Aber:    •   Einzelpersonen gezielt zu fotografieren kann problematisch sein, wenn sie klar im Mittelpunkt stehen und nicht zugestimmt haben.    •   In der Praxis wird das Fotografieren selbst selten verboten, die Veröffentlichung ist der entscheidende Punkt. ⸻ 2. Veröffentlichung der Bilder (wichtiger rechtlicher Punkt) Nach dem Kunsturhebergesetz gilt: ➡️ Fotos von erkennbaren Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Es gibt aber wichtige Ausnahmen: Erlaubt ohne Zustimmung    •   Menschenmengen / Übersichtsaufnahmen (z. B. Publikum bei einem Festival)    •   Personen als „Beiwerk“ (z. B. jemand läuft zufällig durchs Bild einer Landschaft)    •   Bilder von öffentlichen Ereignissen (z. B. Demonstration, Umzug)    •   Personen der Zeitgeschichte (z. B. Politiker bei einem öffentlichen Auftritt) Zustimmung nötig    •   Portraits oder gezielte Fotos einzelner Personen    •   Veröffentlichung auf Social Media oder Websites    •   kommerzielle Nutzung ⸻ 3. Unterschied: Veranstalter vs. Privatperson Fotografen des Veranstalters    •   Veranstalter regeln das meist über Hinweisschilder oder Teilnahmebedingungen („Auf der Veranstaltung wird fotografiert“).    •   Dadurch wird eine konkludente Einwilligung angenommen. Privatpersonen, die aus Spaß fotografieren    •   Fotografieren ist meist erlaubt, wenn es im öffentlichen Raum passiert.    •   Veröffentlichen ohne Einwilligung ist riskant, besonders bei Nahaufnahmen. ⸻ 4. Sonderfall: Private Veranstaltungen Wenn es keine öffentliche Veranstaltung ist (z. B. Club, Messe, Firmenfeier), kann der Veranstalter Regeln festlegen:    •   Fotografieren kann komplett verboten sein    •   oder nur für bestimmte Personen erlaubt Das hängt vom Hausrecht ab. ⸻ ✅ Kurz gesagt:    •   Fotografieren im öffentlichen Raum → meist erlaubt    •   Einzelpersonen gezielt fotografieren → rechtlich heikel    •   Veröffentlichung erkennbarer Personen → meist nur mit Zustimmung erlaubt    •   Veranstalter dürfen durch Hinweise Fotos legitimieren

15.03.2026 um 9:22    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Marxxxx
3 Beiträge bisher
re: ungefragt fotografiert

Das hilft mir schon ein Stück weit weiter. Heißt Alsbach sie hätte fragen müssen und darf die Fotos nur für den eigenen Gebrauch nutzen?

15.03.2026 um 9:37    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Aylxxxx
8 Beiträge bisher
re: ungefragt fotografiert

Die Fotos habe ich ja leider nicht. Somit kann ich Dir nicht sagen ob sogar Nahaufnahmen angefertigt wurden.

15.03.2026 um 10:10    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Nanxxxxxx
643 Beiträge bisher
re: ungefragt fotografiert

Ich fotografiere mich nur selbst und streame, klar Stubentranse halt. User haben mir aber schon geschrieben, dass sie meine Galeriebilder abfotografiert haben und bei sich oder anderen Plattformen eingestellt haben. Ich muss sagen, ich steh`drauf Manche fotografieren mich auch aus dem Stream ab und laden es hier oder flickr oder Pinterest hoch.

15.03.2026 um 10:20    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von REIxxxxxxxxxxxxx
27 Beiträge bisher
re: ungefragt fotografiert

Es empfiehlt sich, am Eingang folgenden Hinweis anzubringen: „Achtung: Bei dieser Veranstaltung können Fotos von den Veranstaltern oder akkreditierten Fotografen aufgenommen werden. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten erklären Sie sich mit unseren Richtlinien einverstanden.“

15.03.2026 um 15:40    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von thexxxxxxx
103 Beiträge bisher
re: ungefragt fotografiert

Dann kannst du auch nichts dagegen machen. Es sei denn du kannst den Fotografen/Filmer mit Beweisen benennen, dann müsste er bei Verbreitung dein Gesicht unkenntlich machen. Bei jeglichen Veranstaltungen muß man sowieso damit rechnen, daß du fotografiert/gefilmt wirst, auf Sicherheitskameras sowieso.

15.03.2026 um 17:24    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Andxxxxxxx
1650 Beiträge bisher
re: ungefragt fotografiert

Meine Interpretation wäre: 1.) Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss damit rechenn fotografiert oder auf Video verewigt zu werden. 2.) Für Veröffentlichung auf jedwedem Medium braucht man keine Einwilligung, WENN es sich um Gruppenaufnahmen handelt. 3.) Für Veröffentlichung auf jedwedem Medium braucht man die Einwilligung, WENN man darauf als Einzelperson zu sehen ist.

15.03.2026 um 20:07    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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