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Thema: Verraten im Geschäft


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Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Nach dem neuesten TSG, wäre dann wohl auch der Ausgang als Frau bei PÄ geschäftsschädigend, da weder med. Änderung noch besonderes Pasing erforderlich sind. So ist eine TV als Teilzeitfrau nicht oder kaum mit einer 24/7 Neo-Frau im Ansatz unterscheidbar. Also erstmal versuchen ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber führen, warum dieser so reagiert und sich ermächtigt in private Belange einzugreifen. Höflich auffordern, die Schritte zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Wenn das nicht fruchtet beim Arbeitsgericht klagen und den Arbeitgeber wegen Diskriminierung anzeigen. Ebenso den achso "kollegialen" Kollegen wegen Diskriminierung, weil auf solche Leute kann man sich weder als Kollege noch als x-beliebiger Mitmensch im Miteinander verlassen.

23.06.2019 um 19:05    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Klar, und dafür dürfen alle Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte übern Haufen geschmissen werden.

23.06.2019 um 19:56    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sepxx
573 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Der Arbeitgeber muss ja erst mal beweisen, dass es mit einer hohen Wahrscheinlichkeit geschäftsschädigend sein kann. Sonst ist die "Verwarnung" eh nichts wert. Wurde sie als solche bezeichnet, oder war es eine "Abmahnung"?

23.06.2019 um 22:19    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Janxxx
79 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Müssige Diskussion. Sie ist in ihrer Freizeit "entdeckt" worden. Und von einem Kollegen verpfififen wordem. Und ne Abmahnung kassiert. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Sowas kann nur dann geschäftsschädigend sein, wenn man relativ bekannt und somit angreifbar ist. Ob die Geschichte jetzt stimmt oder nicht - ähnlich Fälle, vielleicht ohne Abmahnung aber mit Mobbing gibts mit Sicherheit genug. Da geht nur ein Jobwechsel. Oder Sie hat einen Job, wo sie nicht 8 Stunden am Tag mit ihren Kollegen zusammen ist (Busfahrer, Lieferant etc., dann ists wurscht.)

24.06.2019 um 8:08    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von betxxxxxxxx
75 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Ich bin in der Lüftungshygiene tätig und bin an der Front. Wir reinigen Lüftungen jeglicher Art. Das heisst, mit den Kunden in Kontakt.

24.06.2019 um 8:37    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Irixxxxx
7006 Beiträge bisher
re: re: Verraten im Geschäft

Du nun wieder, weil du im Arbeitsleben aus Erfahrung mitreden kannst? Zieh deine Windel an und sei zufrieden.

24.06.2019 um 11:55    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Irixxxxx
7006 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Mit welchen Recht sollte sie den hier eine Abmahnung erhalten. Irgendwie schon kurios.

24.06.2019 um 11:58    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Janxxx
79 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Eben, gar keins. Völlig rechtlos. Wäre ich aber in der Situation, ich würde Samstag schon Bauchschmerzen bekommen wenn ich an Montag denken müsste. Es gibt Leute, an denen prallt das ab. Aber ich würde sofort Ausschau nach einem neuen Arbeitgeber halten, und sei es nur dem eigenen Frieden Willen...... Mobbing, und das hier ist eindeutig Mobbing, (sch...ß auf die Abmahnung, ganz ehrlich) kann einen psychisch mehr als fertig machen....

24.06.2019 um 13:12    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Zofxxxxxx
2 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

...was du in deiner Freizeit machst ist deine private Sache! Dein AG kann dir dafür keine Abmahnung erteilen, insoweit es keine Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit oder des Geschäft deines AG hat! Frag einen Anwalt ...der wird es Dir bestätigen...

24.06.2019 um 14:35    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Also ist man in der Schweiz, wenn man so "bärwärse" sachen macht wie unsereins ein rechtloses verachtetes Wesen. Kündigungen und öffentliches Blosstellen ist einfach erlaubt und man hat sich damit abzufinden Klagen beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung, ordentliche Zeugnisse und entsprechende Abfindung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz sind zwecklos Die Schweiz ein diktatorisches Land ohne wirkliche Menschenrechte Ich bin verblüfft, das hätte ich jetzt glatt woanders angesiedelt.

24.06.2019 um 14:47    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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