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Von Schxxxxxxxxx 148 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Leider macht die TE selten Quellenangaben zu Statistiken. Die offizielle Statistik (Bundesamt für Statistik) weicht in teilweise stark von den Angaben der TE ab.
Aber zurück zu den hohen Anfangszahlen.
Viele haben auf das SBGG gewartet, weil ihnen der Weg nach dem TSG zu problematisch war. Bestimmt sind in der Statistik die aufgeführt, die nach dem TSG durchgefallen sind.
Für mich gesehen ist das SBGG ein Freifahrtschein. Weiter behalte ich meine Meinung für mich.
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| 11.05.2026 um 9:56 |
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Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Ja klingt witzig, aber wie soll man das sonst nennen? Aber eigentlich unwichtig weil der Inhalt wesentlich brisanter ist.
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| 11.05.2026 um 12:30 |
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Von Lauxxxxxxx 3561 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Oh was ist denn aus Eurer Beschwerde geworden, fällt mir da ein?
Hat sich da was getan?
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| 11.05.2026 um 12:34 |
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Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Dann spule vor bis fast zum Ende und schau dir die spielerische Erklärung mit Hilfe der Spielzeug-LKWs an. Das ist vielleicht etwas greifbarer.
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| 11.05.2026 um 12:34 |
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Von Andxxxx 688 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Dass es ein gesellschaftliches Gegenklima geben würde war vorauszusehen.
Was nicht oder nur wenig an dem Gesetz liegen dürfte.
Das Thema Trans war ja jahrzehntelang überhaupt nicht vorhanden.
Und dann kam auf einmal eine Dauerberieselung mit dem Thema in die Gesellschaft.
Leider wurde dabei auch viel Unnötiges verbreitet wie z.B. einzelne Theorien, dass es mehr als 2, als 3, als 7 und noch viel mehr Geschlechter geben würde.
Aufgrund dieser abstrusen Dinge sind dann viele Leute vom Zug abgesprungen und haben das ganze als Verrücktheit eingestuft und nicht mehr ernst genommen.
An diesem Beispiel sieht man wie wichtig eigentlich eine seriöse Kommunikation über ein Thema ist, sei es das Thema Trans oder ein beliebiges anderes Thema.
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| 11.05.2026 um 12:41 |
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Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Ja, den Vornamen und den rechtsUNwirksamen Geschlechtseintrag kann man über das SBGG ändern lassen. Aber die rechtswirksame Geschlechtszugehörigkeit (Status) bleibt unangetastet und wird nicht mehr mitkorrigiert weil Gutachten und damit das Statusverfahren und damit der Richter weggefallen sind.
Warum ist das so?
Die Korrektur der Geschlechtszugehörigkeit ist ein Statusverfahren und obliegt ausschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Nur ein Richter darf die Korrektur des Statuses veranlassen. (Art. 92 GG) Dies wird auch in der Bundestagsdrucksache 8/4345 vom 27.06.1980 ganz unten letzte Seite unter Begründung verdeutlicht (Mist daß man hier nichts verlinken darf!). Und nur dieser Status garantiert dir absolute Rechtskraft. Heißt mit dem Status kannst du deine geschlechtsspezifischen Rechte und Pflichten geltend machen.
Da du über das SBGG gegangen bist, hast du aber deine männliche Geschlechtszugehörigkeit behalten. Kommt es jetzt zu einem Streifall vor Gericht weil du dich wegen Diskriminierung wehren willst (verständlich), schaut der Richter nicht auf deinen rechtsunwirksamen Geschlechtseintrag sondern auf deine rechtswirksame Geschlechtszugehörigkeit und schon schnappt die Falle zu. Da deine Geschlechtszugehörigkeit (Status) männlich ist, kann der Richter dir auf rechtlicher Ebene keine Frauenrechte zugestehen, denn für den Staat bist du nachwievor rechtlich ein Mann. Der Hausrechtsinhaber wird freigesprochen und du verlierst das Verfahren und zwar jedes Verfahren sobald es sich um geschlechtsspezifische Dinge handelt.
Das Standesamt ist innere Verwaltung und darf kein Recht sprechen. Weder darf es Rechte erlassen, noch ändern oder löschen, es ist kein Gericht. (§ 1 Abs. 2 und 3 PStG) Ergo ist der Buchstabe auf dem Papier nicht das wert was das BMBFSFJ, BMJ und BMI suggeriert.
Der Beschluss des BGH vom 22.06.2016 - XII ZB 52/15 (Rn. 24) sagt dazu folgendes (2016 gab es noch kein juristisch "drittes Gwschlecht"):
Deklaratorisch: Erklärend ohne Rechtserzeugung
Konstitutiv: Rechtserzeugend
Und genau diese Situation hat das SBGG nun künstlich erschaffen. Dem geänderten Geschlechtseintrag steht kein materieller rechtserzeugender Status gegenüber.
Ab 11.01.2011 gab es die PÄ inkl. Korrektur der Geschlechtszugehörigkeit für alle, da der "OP-Zwang" abgeschafft wurde (1 BvR 3295/07). Mit dem SBGG wurde all das abgeschafft, die Regierung tritt dieses Urteil mit Füßen.
Aber es ändert sich ja nichts, nicht wahr?!
Wir alle wurden maximal von Buschmann und Co. belogen.
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| 11.05.2026 um 14:09 |
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Von Andxxxxxxx 1705 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Für mich heißt das, dass der Eintrag (Namensänderung) nicht viel mehr wert ist als ein Ergänzungsausweis der dgti....shame!
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| 11.05.2026 um 14:15 |
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Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Du meinst den Geschlechtseintrag, nicht den Vornamen.
Ja, so siehts aus. Wenn du dieses Prinzip verstanden hast, verstehst du auch den Rest meines Youtubevideos. Ich werde die Spielzeug-LKWs nochmal als separates Video online stellen. Aber zugegeben, ich habe auch etwas gebraucht da durchzusteigen. Im Prinzip reicht es nur noch den Vornamen abzuändern weil der Rest eh keine korrigierten geschlechtsspezifischen Rechte und Pflichten mehr nach sich zieht. Das ist der Grund warum ich das ganze rechtswirkungstechnisch mit der kleinen Lösung nach TSG vergleiche, nur daß man hier für die alleinige Vornamensänderung noch Gutachten erbringen mußte weil alles über das Gericht lief.
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| 11.05.2026 um 14:26 |
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Von LaCxxxxxxx 1113 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Es war ein Fehler, zu propagieren, ausschließlich die Geschlechtsidentität entscheide und man müsse rein gar nichts tun, um auch nur ansatzweise im sozialen Gefüge plausibel zu sein. Wer Validierung von der Umwelt verlangt, kann dies nicht ohne eigene Leistung dafür tun – sprich: Passing durch Optik und Verhalten ist unumgänglich.
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| 11.05.2026 um 14:36 |
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Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Nachtrag:
Und weil der alleinige geänderte Geschlechtseintrag keine Rechtskraft besitzt, darf der Hausrechtsinhaber rauswerfen und diskriminieren wie sonst was ohne mit dem AGG in Konflikt zu kommen, denn der Geschlechtseintrag wird nicht über das AGG gedeckt sondern nur das Geschlecht (juristisches Geschlecht / Geschlechtszugehörigkeit).
Da erscheint die EMMAsche angstschürende Berichterstattung über "Männer in Frauensaunen" in einem ganz anderen Licht. Juristisch hat sie Recht, es wären Frauen mit männlicher Geschlechtszugehörigkeit in der Damensauna, aber klagetechnisch ist sie im Unrecht, da alle SBGG-Frauen jedes Klageverfahren gegen Rauswurf/Diskriminierung zwangsläufig verlieren würden. - Und Marco Buschmann wollte das auch so. Mit dem "Hausrechtsparagraphen" und die Vermeidung eines "Antidiskriminierungsparagraphen" wollte er von vorne herein verhindern daß sich Betroffene in Räumlichkeiten reinklagen (das hat Sven Lehmann sogar in den Tagesthemen vom 23.08.2023 zugegeben, hat er sich wunderbar verplappert). Spätestens hier wäre der Gesetzespfusch aufgeflogen weil dann hier die Unterschiedlichkeit Geschlechtszugehörigkeit vs. Geschlechtseintrag zutage getreten wäre. Was dann in der Community passiert wäre möchte ich mir nicht ausmalen.
Die Integrierung des "Hausrechtsparagraphen" diente äußerlich zur Beruhigung der Gegner und intern zur Verschleierung des Rechteentzugs und Vermeidung einer Klagewelle. Es diente einzig und allein zur Wahrung der Intransparenz.
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| 11.05.2026 um 14:47 |
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Von Andxxxx 688 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Dann wäre das ganze nicht mehr als ein Placebo.
Wäre es dann nicht besser gewesen gar kein Gesetz zu machen.
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| 11.05.2026 um 14:54 |
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