|
Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
|
| 31.05.2026 um 11:24 |
Antworten |
Von Obsxxxxxx 1110 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Er hat ein Problem mit post-ops, wel die das ´Spielzeug´nicht mehr haben.
|
| 31.05.2026 um 11:29 |
Antworten |
Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Ein interessantes Video zum Thema Privatrecht vs. Öffentliches Recht
SBGG: Öffentliches Recht
AGG: Privatrecht
AGG schützt in § 1 nur das Geschlecht, nicht den Geschlechtseintrag.
Das AGG hat als Privatrecht kein Zugriff auf das öffentliche Recht und kann demnach vor Gericht den "Hausrechtsparagraphen" im SBGG nicht "neutralisieren". Oder anders ausgedrückt: Das Private hat dem Öffentlichen nicht vorzuschreiben wo es lang geht.
Stünde der "Hausrechtsparagraph" nicht im SBGG drin sondern wäre nachwievor über das BGB abgeleitet, würde der Geschlechtseintrag als Beweis für das "Geschlecht" nach § 54 PStG fungieren und der Hausrechtsinhaber müsste diesen entsprechend würdigen. Die Hinzunahme des "Hausrechtsparagraphen" in das SBGG bewirkt aber das genaue Gegenteil. Da der Geschlechtseintrag als Ankerpunkt wegfällt, bleibt dem Hausrechtsinhaber als Bezugspunkt nur noch die Biologie bzw. das Aussehen übrig. Wer ein schlechtes Passing hat fällt durch und wird abgewiesen. Leider wird dies auch für Cisfrauen zum Nachteil, die von Natur aus etwas herbere, maskulinere Züge haben. Eine Unterscheidung nur anhand der Optik hatten wir mal in den dunklen Zeiten der deutschen Geschichte. Das brauchen wir nicht nochmal.
Wer sich zudem das Selbstbestimmungsgesetz sehr genau durchliest stößt zunächst auf den folgenden Passus im § 6 SBGG:
Das klingt ja erstmal schön. Der Geschlechtseintrag muß überall akzeptiert werden weil er nach § 54 PStG eine Beweiskraft besitzt. Was für eine herrliche Welt, wenn da nicht gleich ein Pferdefuß folgen würde, der die Einschränkung der Beweiskraft möglich macht. So steht nämlich in Absatz 1 auch, dass der Eintrag maßgeblich ist, „soweit [...] durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.“ Und genau diese „andere Bestimmung“ liefert das SBGG in Absatz 2 (Hausrecht) sofort selbst mit.
Das Hausrecht bleibt vom Geschlechtseintrag unberührt. Heißt, der Hausrechtsinhaber darf den Geschlechtseintrag ignorieren und allein anhand des Aussehens/der Optik die betroffene Person aus den geschlechtsspezifischen Räumen verweisen. Wer ein suboptimales Passing hat oder optisch nicht ins klassische Raster passt, gerät in den Verdachtsmoment und wird abgewiesen. Das trifft eine operierte transs**uelle Frau genauso wie eine maskulin wirkende Cisfrau. Genau das ist die optische Willkür und Diskriminierung, die der Gesetzgeber durch das SBGG an der Tür legalisiert hat.
Warum ist dieser "Hausrechtsparagraph" so durchschlagend?
Das liegt an der Systematik der Gesetzgebung. Im Fachjargon nennt man das "Lex specialis derogat legi generali" (Das spezielle Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz).
Während das Personenstandsgesetz das allgemeine Gesetz ist, so ist das Selbstbestimmungsgesetz das spezielle Gesetz und damit gelten die §§ des SBGG vorangig, unabhängig davon was das PStG dazu sagt. Das SBGG bohrt also gezielt ein Loch in die Beweiskraft des PStG. Es hebelt den rechtlichen Nutzen des Registers vor der Tür aus. - Sollte es wie in England zu einem Toilettenverbot kommen, was leider sehr viele Leute einfordern, dann kommt das einem gesellschaftlichen Ausschluß gleich. Kino, Restaurantbesuche, Disco, Konzerte, Zoo, längere Stadtbummel und Ausflüge etc. sind dann nicht mehr drin weil irgendwann notgedrungen die Blase anfängt zu drücken. Man kann auf vieles verzichten, aber nicht auf den Toilettengang.
Fazit:
Das Hausrecht "gewinnt" immer! Die "Waffe" des AGG wurde uns entzogen während sich der Hausrechtsinhaber an § 20 AGG ("sachlicher Grund") bedienen kann und damit gekonnt eine Diskriminierungsklage umschifft.
|
| 31.05.2026 um 17:40 |
Antworten |
Von Andxxxx 688 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Das AGG selbst ist gesetzwidrig und sogar grundgesetzwidrig.
Denn es hat im Privatrecht rein gar nichts zu suchen.
Im Privatrecht gilt Vertragsfreiheit als oberstes Prinzip und Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Lande.
Wenn nun der Staat mit dem AGG mir vorschreiben will an wen ich zu vermieten habe so ist das ein unzulässiger Eingriff in meine persönliche Vertragsfreiheit und einem Enteignung meines Grundstücks durch die Hintertür.
Ein diktatorischer Akt.
Denn nur ich allein als Vermieter entscheide ob ich an eine Person vermiete, die groß oder klein, dick oder dünn, sympathisch oder unsympathisch, dumm oder gescheit ist usw.
Von daher ist das gesamte AGG grundsätzlich abzulehnen und als eine Pervertierung des gesamten Privatrechts einzustufen.
|
| 31.05.2026 um 18:15 |
Antworten |
Von lucxxxxx 237 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Vor Gericht einfach das Geschlecht ändern!
WEIBLICH!!
Dann nicht mehr an die Front, erschiessen lassen.... Lustig ist, wenn alle Männer auf einmal Frauen werden... Geht ja!!
Oder Kanonenfutter werden!
|
| 31.05.2026 um 19:02 |
Antworten |
Von Andxxxx 688 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Na dann melden sich eben die Frauen zum Wehrdienst.
Und zwar freiwillig.
Denn einer muss es ja machen.
|
| 31.05.2026 um 19:08 |
Antworten |
Von Lauxxxxxxx 3561 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Es gibt ja auch keinen Grund, warum Frauen keinen Wehrdienst machen sollten.
Sie könnten ja auch Drohnen steuern.
In anderen Ländern ist das lange normal.
|
| 31.05.2026 um 20:35 |
Antworten |
Von Andxxxx 688 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Ohne die Frauenregimenter der Ukraine hätte die Ukraine den Krieg längst verloren.
Die sind teilweise besser als die Männer.
Aber das wird dort nicht thematisiert.
Auch Russland schweigt zu seinen Frauenregimentern.
Man will sich ja vor dem Westen nicht blamieren.
Das ist ja die größte Schwäche Russlands.
Sie werden vom Westen nicht ernst genommen was sie seelisch nicht verkraften.
Das war ja der Traum von Katharina der Großen aus Sachsen und Peter dem Großen dass ihr Land zu Europa und dem Westen gehören sollte.
Da der Westen ihnen die kalte Schulter gezeigt hat, sind sie bis heute noch beleidigt.
|
| 31.05.2026 um 20:47 |
Antworten |
Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Die Sachen wegen denen du nicht diskriminieren darfst stehen deutlich in § 1 AGG. Du hingegen hast Dinge aufgezählt, die für das AGG belanglos sind. Du darfst laut Gesetz den Türken als Mieter ablehnen wenn dir "seine Nase nicht passt". Aber du darfst ihn nicht ablehnen nur WEIL er Türke ist.
|
| 31.05.2026 um 22:22 |
Antworten |
Von Andxxxx 688 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Genau das habe ich ja gesagt.
Ich lehne ab wen es mir gefällt und warum es mir gefällt.
Ich lasse mir das vom Staat nicht vorschreiben weil ich kein Idiot bin.
|
| 31.05.2026 um 22:24 |
Antworten |
Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Ich glaub du schläfst noch. Das Selbstbedienungsgesetz hat das Gerichtsverfahren abgeschafft!
|
| 31.05.2026 um 22:24 |
Antworten |
Von potxxxxxxxxx 278 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Ich habe nur das Gesetz zitiert. Was tatsächlich im Alltag geschieht steht auf einem anderem Blatt. Und viele Ablehnungsgründe lassen sich nur schwer bis gar nicht beweisen. Ist wie absichtlich schädigendem Outing. Weise mal wem absichtliche Schädigung durch Outing nach, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Von daher, meinen Segen hast du.
|
| 31.05.2026 um 22:30 |
Antworten |
Von Andxxxx 688 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Na ja ich muss es doch bezahlen wenn was schief geht.
Da muss ich mir staatlich verordnete Vorgaben nicht antun.
Und wen man ,mir vorschreibt wen ich in mein Häuschen einziehen lassen soll fackele ich es vorher ab.
|
| 31.05.2026 um 22:57 |
Antworten |
Von _Jexxx 2588 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Doch den gibt es, denn man muss nicht jeden Scheiß mitmachen, den andere verzapft haben.
Die Krim und der Zugang zur Schwarzmeerflotte.. das hätte man sich auch für Jahrzehnte lange Rohstofflieferungen abkaufen lassen.
Da sind so viele Dinge noch im Hintergrund gelaufen wovon man echt keine Ahnung hat und ich würde mich da nicht mit hinein ziehen lassen.
Abgesehen davon, das ich verweigert hatte damals, schwer erkrankt war und ausgemustert wurde. Der Bund kann mich mal am am nicht mehr vorhandenen Trüffel tuten.
Ich lass mir keinen Krieg einreden! Deutschland ist Weltpolitisch viel zu unwichtig geworden... ein Glück.
Aufrüstung ist das letzte, was unser Land braucht
|
| 31.05.2026 um 23:53 |
Antworten |
Von rolxxxx 1981 Beiträge bisher
 |
re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Ich habe mal früher gelesen, daß im Kriegsfall das nicht mehr gilt. MzF
|
| 01.06.2026 um 4:17 |
Antworten |