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Thema: Ankurbeln der Wirtschaft


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Von Petxxxxxx
217 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Dann angelt man sich einen Wäscheträger. Der will immer.

09.06.2020 um 14:20    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Petxxxxxx
217 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Meist sind sie ja auch nur in DW wenn sie gerade geil sind oder es werden wollen.

09.06.2020 um 14:54    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Golxxxxxxx
880 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Warum sollte ich? Wir werden doch von der Wirtschaft letztendlich nur noch mit minderwertigen unhaltbaren Produkten und Dienstleistungen beschissen und belogen sowie für dumm verkauft. Schon bedenkenswert, daß Großkonzerne wie Lufthansa, Kaufhof und viele andere nicht für Krisenzeiten vorgesorgt haben - die Superführungseliten mal abgesehen. Macht eh keinen Spaß durch den Handel zu wandeln mit Zwangsvermummung. Reicht mir schon luftlos beim Discounter den Futterbedarf zu bunkern. Alles nur noch eine einzige Sch....e ohne Hoffnung auf Atemfreiheit.

09.06.2020 um 15:01    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von couxxx
17 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

So einfach ist es leider nicht. Man kann nicht einfach die bis zum 30.06.2020 erbrachten Leistungen als Teilleistungen abrechnen. Entscheidend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt in dem die Leistung erbracht wird. Das ist nicht jeder beliebige Zeitpunkt während der Leistungserstellung sondern in der Regel der Zeitpunkt der Übergabe des bestellten Werkes bzw. Gegenstandes.

09.06.2020 um 16:41    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von couxxx
17 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Es geht um die unfertigen Leistungen bis 30.06.2020, die Du als Teilleistungen abrechnen möchtest. Aber bitte - die nächste Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird es richten!

09.06.2020 um 17:27    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von couxxx
17 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Klar, dass Du die Vertragsgestaltungen vom BER kennst. Bei Abschlagszahlungen findet natürlich der jeweils geltende Steuersatz Anwendung. Welcher Steuersatz schließlich für ein bestelltes Gewerk zur Anwendung kommt, bestimmt aber der Zeitpunkt der Übergabe - Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht!

10.06.2020 um 7:12    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von liexxxxxxxx
83 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Ab Sonnabend muss ich nichts mehr in West Görlitz kaufen. Ich werde versuchen mich dran zu halten.

10.06.2020 um 17:43    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von couxxx
17 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Du kapierst es nicht - der BER ist kein Einfamilienhaus. Und selbst da gibt es einzeln abrechenbare Gewerke: Rohbau - Dach - Fenster - Innenausbau... Es gilt immer der Steuersatz, der im Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gewerkes gilt, sofern die Abrechnung der einzelner Gewerke vertraglich vereinbart ist oder die Gewerke an verschiedene Auftragnehmer vergeben werden.

11.06.2020 um 7:03    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von couxxx
17 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Leider gibst Du in Deinem Profil Deinen Wohnort nicht an - vermutlich in der ehemaligen DDR, denn da war es so. Und viele Ossis haben es bis heute noch nicht begriffen, wann eine Leistung erbracht ist - jedenfalls nicht mit jedem einzelnen Handschlag! Das Ergebnis zählt - im Baubereich die Abnahme einer vereinbarten Leistung!

11.06.2020 um 7:09    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von couxxx
17 Beiträge bisher
re: Ankurbeln der Wirtschaft

Wenn jemand behauptet, dass unser Umsatzsteuerrecht nicht kompliziert ist, hat er wirklich keine Ahnung. Klar, wenn Klein-Fritzchen morgens die Frühstücksbrötchen und die Morgenzeitung holt, gibt es keine Probleme mit der Umsatzsteuer. Das ist dann der erste Teil Deines Beitrags. Der zweite Teil ist aber eindeutig nicht richtig: Beispiel: Freier geht am 30.06.2020 nach 23:00 h zur Prostituierte und bestellt OV mit schlucken. Prostituierte macht sich an die Arbeit - Freier spritzt ab - sie schluckt - es ist 23:55h - die Leistung ist mit 19% zu versteuern. Gleiches Beispiel: Er spritzt ab - sie schluckt - es ist 00:01h - die Leistung ist mit 16% zu versteuern. Da kann die Prostituierte um 23:59h eine Zwischenrechnung mit 19% erstellen, am Ergebnis ändert das allerdings nichts, weil die Leistung erst am 01.07.2020 erbracht wurde. Die Beiden wird das Ganze sicher nicht interessieren, aber so ist der Fall umsatzsteuerlich zu behandeln.

11.06.2020 um 14:41    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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