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Von Tatxxxxxxxxxx 440 Beiträge bisher
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re: Zugunglücke"Bad Aibling"& "Meerbusch"-PARALLELEN
Mach bitte nicht den Fehler, den immer alle machen und vermische die total unterschiedlichen Tätigkeiten eines Lokführers und eines Zugführers.
Ich bin Zugführer bei der Deutschen Bahn aber kein Lokführer.
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07.12.2017 um 18:12 |
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Von Tatxxxxxxxxxx 440 Beiträge bisher
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re: Zugunglücke"Bad Aibling"& "Meerbusch"-PARALLELEN
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07.12.2017 um 19:19 |
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Von Tatxxxxxxxxxx 440 Beiträge bisher
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re: Zugunglücke"Bad Aibling"& "Meerbusch"-PARALLELEN
Gerne.
Der Lokführer (eigentlich neudeutsch „Eisenbahn-Fahrzeug-Führer“) sitzt vorne im Führerstand und fährt den Zug.
Er richtet sich dabei nach den Signalen die vom Fahrdienstleiter (ortsfest) gestellt werden.
Der Zugführer ist, wie Du schon bemerkt hast, der Chef hinten im Zug.
Er und der Lokführer wirken zusammen bei allen Halten in Bahnhöfen und Haltepunkten.
Hier hat der Zugführer die sogemnannte Zugaufsicht.
Das heißt:
Wenn der Zug an einer Stelle stoppt, wo Reisende ein- oder aussteigen können steigt der Zugführer auch aus und achtet darauf, daß das Ausfahrsignal vom Fahrdienstleiter auf Fahrt gestellt wird.
Ist das der Fall und die fahrplanmäßige Abfahrtszeit ist erreicht, dann gibt der Zugführer einen Achtungspfiff mit seiner Trillerpfeife, beobachtet die einsteigenden Fahrgäste und gibt dann noch einen Pfiff und den Fernschließbefehl mit dem Vierkantschlüssel zum Schließen der Türen..
Anschließend erteilt der Zugführer dem Lokführer den Abfahrauftrag und steigt selbst als letzter in den Zug und - solange der Zug noch am Bahnsteig entlangfährt - beobachtet der Zugführer in der offenen Tür (bzw. im ICE auch bei geschlossener Tür) daß niemand versucht noch auf den Zug aufzuspringen versucht.
Es gibt im Regionalverkehr Züge, meistens Triebzüge wie der in Meerbusch, die im Ein-Mann-Betrieb gefahren werden.
Dazu brauchen sie aber eine besondere technische Einrichtung, unter anderem Rückspiegel und eine technische Türschließeinrichtung vorne beim Lokführer.
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07.12.2017 um 20:00 |
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Von Tatxxxxxxxxxx 440 Beiträge bisher
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re: Zugunglücke"Bad Aibling"& "Meerbusch"-PARALLELEN
Zum Strafrechtlichen Aspekt:
Wie schon gesagt, der Lokführer fährt den Zug.
Eventuelle Fahrfehler wären also nur diesem anzulasten.
Aber, da die Ermittlungen noch laufen und ich bei dem konkreten Unfall auch auf die Veröffentlichungen angewiesen bin werde ich kein Urteil hier posten.
Ich vertraue da den Fachleuten des Eisenbahn-Bundesamtes.
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07.12.2017 um 20:06 |
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Von Annxxxx 485 Beiträge bisher
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re: Zugunglücke"Bad Aibling"& "Meerbusch"-PARALLELEN
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07.12.2017 um 22:18 |
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Von Annxxxx 485 Beiträge bisher
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re: Zugunglücke"Bad Aibling"& "Meerbusch"-PARALLELEN
Punkt 1 verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Ein Zug ist ein schienengebundenen und schienengeführtes Verkehrsmittel.
Wenn also vor dem Güterzug irgendein anderer Zug im Bahnhof gehalten hat dann war schlicht das Gleis belegt und der Verkehr dahinter wurde logischerweise am Blocksignal dahinter angehalten, also der Güterzug.
Das ist so ähnlich wie ein Stau auf der Autobahn, wobei Autobahnen ja auch nicht gebaut wurden um als gigantische Parkplätze zu dienen.
Und Punkt 2, so wie Du ihn formulierst ist Deine Sicht als Juristin.
Das wird so sein, ich masse mir nicht an, das beurteilen zu können.
Das was ich meinte ist einfach das dass es möglicherweise auf irgendwelchen Nebenstrecken wo nur wenige Züge verkehren diese Technik nicht gibt (Ich weiss nicht ob das der Fall ist, nur solche Unglücke wie in Bad Aibling oder in Sachsen-Anhalt lassen vermuten dass es leider auch im 21ten Jahrhundert noch möglich ist).
Im konkreten Fall (Ich kenne diese Strecke von Düsseldorf/Köln über Meerbusch-Osterrath nach Krefeld) ist die Signal-Technik aber aktuell.
Und mehr habe ich nicht gesagt.
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08.12.2017 um 1:49 |
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Von Tatxxxxxxxxxx 440 Beiträge bisher
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re: Zugunglücke"Bad Aibling"& "Meerbusch"-PARALLELEN
Ich denke, dann sollte eher das EBA die Fahrdienstleitung/Streckenkoordination übernehmen.
Aber ist nur meine persönliche Meinung.
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08.12.2017 um 14:22 |
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