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Thema: Antrag auf Kostenübernahme für Brustvergrößerung


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Von Rafxxxxxx
57 Beiträge bisher
re: Antrag auf Kostenübernahme für Brustvergrößerung

Dann will ich mal wieder @ dumnick Absatz 1 und 2: Rechtlich nicht binden - ok - ABER - (Seite 100) Die nun vorliegende S3-Leitlinie soll die Trans-Gesundheitsversorgung in Deutschland aus einer differenzierten psychosozialen Perspektive individualisieren, flexibilisieren und insgesamt modernisieren, wobei die verschiedenen psychosozialen Einflussgrößen auf eine zielführende Behandlung berücksichtigt werden, ohne die Bedeutung der körpermodifizierenden Behandlungen für das Kongruenzerleben von trans Personen zu vernachlässigen. Dazu weiter - ich wiederhole mich jetzt: Seite 9 letzter Absatz bis Seite 10 2. Satz. Steht schon mal in meinem Beitrag Deine Aussage zu Seite 4 Absatz 1.1 vorletzter Satz: Dieser besagt nur, das bis zum Inkrafttreten des ICD 11 Transs**ualität weiterhin als Krankheitsdiagnose anerkannt ist (derzeit F64.xx) und als solche behandelt werden muss. Das hat aber keinen Einfluß auf die Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen. Im Gegenteil, dadurch ist die Kostenübernahme erst Sozialrechtlich abgesichert. Zu Fußnote 5 Seite 6: Diese Fußnote bezieht sich auf eine Publikation im Vorfeld der Erstellung dieser Leitlinie und hat zum Hauptinhalt, Zitat aus Seite 117 Punkt 3: Dabei muss noch einmal darauf hin- gewiesen werden, dass es eine medizinische Leitlinie ist, in der die Begriffe Diagnose, Diagnostik, Differenzialdiagnosen und Therapie wesentliche Be- standteile eines medizinischen Betreuungsprozesses darstellen. Die Diagnose ist dabei nicht »Transs**ualität«, sondern »Geschlechtsdysphorie«. Sie bezieht sich nur auf Personen, die auf die medizinischen Möglichkeiten zur Reduktion ihres Leidensdrucks, der sich aus einer Geschlechtsinkongruenz ergibt, ange- wiesen sind. Außerdem beschränkt sie sich auf erwachsene Personen ab ca. dem 16. Lebensjahr, da sich für Kinder eine andere Expertengruppe für zustän- dig hält. Geschlechtsdysphorie beschränkt sich nicht auf Personen, die sich als transs**uell bezeichnen, sondern steht für alle, die in einem nicht-binären Ge- schlechtersystem einen Leidensdruck hinsichtlich ihrer Geschlechtskongruenz bzw. -inkongruenz erleben. Zu fazit bzgl Kostenübernahme: 1. dazu habe ich bereits etwas gesagt, das die Grundlage der von Dir genannten Richtlinie mit dieser Leitlinie entzogen wurde (S. 100 Ziffer 9 Satz 2 und Satz 5 !) Hier verweise ich auch noch mal auf die Seite 49 obere Tabelle und den daran angefügten Erläuterungsabsatz mit Konsensbasierter Empfehlung und Konsenstärke in der Leitlinie. Mit diesem Teil wird sichergestellt, das die Empfehlung zur Behandlung und die Behandlung an sich von anerkannten Fachärzten und Fachkräften untermauert wird. Die Vorausetzungen und Möglichkeiten von körpermodifizierenden Maßnahmen sind bei den einzelnen Maßnahmen ausführlich erläutert. Die Leistungspflicht der Krankenkassen bezieht sich nur noch auf die gesicherte Diagnostik (ggf. Klassifizierung nach dem ICD 10) und die anerkannten grundlegenden BehandlungsmetHo***. Hierbei ist nicht das individuelle Vorgehen der Behandler gemeint (wie es auch in der Leitlinie auf Seite 100 steht und Du es geschrieben hast).

03.03.2020 um 13:48    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Abgemeldet!!!
re: Antrag auf Kostenübernahme für Brustvergrößerung

Naja ich denke Leute die aus gewissen s**uellem. Aspekten den weg gehen sollten nicht alles bezahlt bekommen

04.03.2020 um 20:27    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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