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Thema: Verraten im Geschäft


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Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Hier "wohnen" viele mittlerweile, aus Mangel an echter Courage und Vielfalt draußen. Und was Du mir sonst so alles andichtest, wo Du mich nicht persönlich kennst. Wems Spaß macht und wer seine einfachen Erklärungen darin findet oder sich seine kleinbürgerliche Welt damit zurechterklärt. Das ist übrigens eher eine Stärke der Deutschen (dachte ich bislang), aber sie kennt wohl keine Grenzen. Mein Haus, mein Boot, mein Auto, Federn lassen für mehr geht garnicht. Und aus diesem Grunde werdet Ihr weiter winzeln und inkognito Eure einfachsten Menschenrechte ausüben müssen. Durch diese egoistisch-kleingeistige Haltung macht mans den Arbeitgebern und anderen "Uns nicht-Mögern" ziemlich leicht und glaubt dabei noch clever zu sein.

24.06.2019 um 15:48    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Hallo! Das mit dem Geschäftschädigend ist eine Auslegungssache. Zunächst einmal stehen Deine Persönlichkeitsrechte insbesondere auch in der Freizeit dem gegenüber. Das Grundrecht auf persönliche Entfaltung hat durchaus Gewicht. Es ist also eine Frage der Abwägung. Zweitens in Deiner Freizeit hat Dein AG Dir nichts vorzuschreiben, das ist schlicht anmaßend. Drittens ist Transphobie keine Rechtfertigung für den Mißbrauch des Geschäftsinteresses und den Mißbrauch des Arbeitsrechtes. Im Dienst sieht es, da Du nicht TS bist, anders aus. Zu Deinem Kollegen er hat Dich evtl. verleugnet, oder? Kann er beweisen, dass Du in Deiner Freizeit en Femme warst? Du hättest es abstreiten können, Dein Kollege hätte alt ausgesehen. Nun kannst Du dazu stehen, und eine evtl. Kündigung anfechten. Denn Tranvestierens in der Freizeit, ist nicht geschäftsschädigend, es schädigt nicht das Ansehgen des AG und verstößt auch nicht gegen die Regeln der Arbeitssicherheit. Eine Kündigung wäre unbegründet. Dein AG hat kein Grund Dich abzumahnen, und das würde ich mit einem Anwalt besprechen und den AG abmahnen. LG Verena

24.06.2019 um 16:29    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Für Dich dürften die Artikel 8, 9 und 10 der BV interessant sein. LG Verena

24.06.2019 um 16:57    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxxx
292 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

OK, bei dem Job sehe ich allerdings auch keine Geschäftsschädigung.Da blieb nin die Frage ,ob es nur eine Mahnung oder ein "Du du" war oder eine echte Abmahnung...ich kenne allerdings das schweizerische Rechtssystem nun mal gar nicht...aber nach DE und EU Recht würde ich das als "Pippifax" abhaken und schauen, ob ich dem "Petzer" noch eine Retourkutsche verpassen kann...

24.06.2019 um 17:25    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sepxx
573 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Und? Ausserdem hadt du meine Frage nicht beantwortet. Willst du mit diesem Thread keine Lösungen finden?

24.06.2019 um 18:20    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Chexxxxx
135 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Ist es nicht gerade bei Kundenverkehr wichtig wie ich auftrete? Schließlich repräsentiert man ja eine Firma

25.06.2019 um 13:52    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Verxxxxxxxxxxxxxx
2184 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Im Dienst, aber nicht in der Freizeit! Das muss man schon noch trennen. Was Anderes ist es, wenn man Polizei- oder Verwaltungsmitarbeiter, insbesondere Beamter ist. Auch Firmenrepräsentanten, wie Handelsvertreter, Geschäftsführer, Betriebsleiter haben sich in der Freizeit so zu verhalten, dass das Ansehen des AG nicht geschädigt wird. Im Klartext wer etwas repräsentiert hat sich so zu verhalten, dass sein Autraggeber nicht geschädigt wird. Transvestieren ist aber keine Schädigung. LG Verena

25.06.2019 um 16:01    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Das öffentliche Auftreten als Damenwäscheträger oder geborener Mann mit femininer Erscheinung/Frauenpasing hat doch nix mit schlechtem benehmen zu tun, wieso das

26.06.2019 um 16:22    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Wenn man in der Freizeit als Mitglied eines Motorradclubs, als Gothik, als entsprechend gekleideter Anhänger einer speziellen Religion, als Fußballfan, o.a. unterwegs ist, wirkt sich das doch auch nicht negativ für eine Firma aus

26.06.2019 um 16:34    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Bei meinen Kunden kam das immer ganz witzig an, wenn man mich als Frau mal in der Stadt sah, oder man erkannte mich nicht und fand es gut wenn ichs mal sagte.

26.06.2019 um 16:45    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sepxx
573 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

So oder so muss es der Arbeitgeber beweisen. Das kann mit Schwierigkeiten verbunden sein, wenn er damit Monate später angetanzt kommt. Falls er irgendwann auf die mutmaßliche Abmahnung zurückgreift, muss er auch noch beweisen können, dass diese berechtigt war. Deshalb ist es auch oft nicht ratsam sofort gerichtlich gegen eine Abmahnung vorzugehen.

26.06.2019 um 18:49    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Klar, wenn eine Firma über den sprichwörtlichen Jordan geht, dann finden die Qualifizierteren wohl schneller und unkomplizierter wieder eine akzeptable Anstellung als die nur angelernten und eingearbeiteten. Aber wenn Firmen der Garaus droht, dann sind das wohl eher Folgen von Spekulation, falschem Management oder Marktveränderungen -allgemeinem Konjunktureinbruch bei den Größeren. In einem gängigen kleinem oder mittelständischen Unternehmen zählt der Service und ein korrektes Produkt/Dienstleistung die man einem zufriedenen Kunden verkaufen kann. Und wenn das nicht mehr reicht wird umfirmiert oder fusioniert und es werden neue Kunden und Märkte erschlossen. Aber wegen der Erscheinung eines oder weniger Mitarbeiter in der Freizeit in diversen Umgebungen oder in ungewohnter Person würde wohl eher keine Firma einfach schließen müssen, totaler Quark. Könnte man den Mitarbeitern auch so nicht vermitteln, nur bieder wie in der ..24-Werbung öffentlich zu leben nur um der Firma zugute zu tun und das im Jahr 2020 + Wäre auch eine Aushebelung aller privater Sphäre und Rechte und käme wohl eher einer Sekte oder so gleich.

26.06.2019 um 22:21    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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