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Thema: Verraten im Geschäft


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Von chrxxxxxxxx
1598 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Geklont swind wir wohl alle nicht. Aber wenn Du einen Clown meinst Den darf jeder zu Fassenacht machen, oder auch so mehr oder weniger bürgerlichen Humor haben nach Gemüt und Umgebung. Siehst Du Dich denn als Clown, weil Du TS bist und entgegen Deinem angeborenen Geschlecht den Alltag bestreitest

28.06.2019 um 9:43    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sepxx
573 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Ja, und? Das hat ja mit der aktuellen Sache gar nichts zu tun. Man geht doch in einer modernen Gesellschaft davon aus, dass die Mehrheit mit der Tatsche klar kommt, dass Leute trans srin können. Die Normen der Gesellschaft werden nicht von den Einzelnen, die ausnahmsweise ein Problem damit haben, gesetzt. Auch nicht vor Gericht.

28.06.2019 um 17:52    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sepxx
573 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Das hat aber nichts mit dem aktoellen Fall zu tun. Und was soll das mit "Klon" - wer oder was ist geklont?

28.06.2019 um 19:15    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Lunxxxx
91 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Und nach deiner Auffassung besitzt du einen solchen gesunden Menschenbverstand und kannst dies berurteilen? Krass

30.06.2019 um 8:24    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von betxxxxxxxx
75 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Danke liebe Mädels, ich habe viel erfahren und sehe, dass viele Unterschiedliche Meinungen da sind. Auch zur Gesetzeslage zwischen Schweiz und Deutschland. Ich habe mir alles gründlich durchgelesen und bin zum Entschluss gekommen, keine rechtlichen Schritte gegen den Arbeitgeber zu unternehmen. Ich werde lediglich eine neue Anstellung suchen.

30.06.2019 um 9:10    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von tvjxxxxxxxx
631 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Macht Sinn. Denn mit dem AG über einen möglichen Eintrag in die Akte zu streiten führt zu einer Eskalation. Besser kündigen und sich in einer besseren Ungebung wiederfinden. Im Falle einer missbräuchlichen Entlassung gäbe es in der Schweiz keine Weg per Gericht, das Anstellungsverhältnis wieder herzustellen. Es gibt in der Regel einzig Lohnfortzahlungen im Umfang der ordentlichen Kündigungsfrist plus allfällige Ausgaben. Genugtuung gibt es in der Schweiz kaum. Viel Glück und Erfolg. PS: Auch in der CH gibt es viele Arbeitgeber - v.a. grosse multinationale Konzerngesellschaften - die in der Frage sehr liberal sind. Z.T. kann man sogar en femme arbeiten gehen vor Personenstandsänderung etc.

30.06.2019 um 23:20    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Golxxxxxxx
880 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Auch einer "seriösen" Firma geht das Gefühlsleben und die Privatheit ihrer "Arbeitssklaven" einen gequirlten Dreck an ! Biedermänner in Chefetagen sind oft die größten Schweine in Nadelstreifen !

02.07.2019 um 14:16    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Golxxxxxxx
880 Beiträge bisher
re: Verraten im Geschäft

Dieser Chef ist wie manch (Schweizer)Käse - zu löchrig in seiner Denke und Mor**vorstellung. Einfach nur ein Spießerar***loch mit SchlappSchw***.

02.07.2019 um 14:21    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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