laut einem Bericht bei Siegessäule.de ist §46b PSTG auch bei Transpersonen anwendbar. Damit wäre eine sehr einfache Möglichkeit geschaffen den Personenstand und den Namen ändern zu lassen.
re: Neues Recht auch bei Transs**uellen anwendbar?
Ich denke das Gegenteil ist der Fall. Gutachten die von der KK bzw dem MDK wegen der GaOP verlangt werden, müssen von der KK selbst bezahlt werden.
Dagegen müssen die Gerichtsgutachten von den Antragsteller*innen selbst bezahlt werden. (sofern nicht wegen Hartz4 etc. Prozesskostenhilfe).
re: Neues Recht auch bei Transs**uellen anwendbar?
wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.... bei der Beantragung der Kostenübernahme entstehen für die Versicherten keine Kosten.
Ich weiss natürlich dass es bei den KK die Unart, die von den Antragsteller*innen bereits bezahlten Gerichtsgutachten einsehen zu wollen. Das muss man denen aber nicht geben, zum Beispiel wenn der Inhalt zu persönlich ist. Auch in dem Fall muss sich die KK selbst darum kümmern.