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Travesta - Forum |
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Von Rhexxxxxxxxx 166 Beiträge bisher
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re: Frage an alle Wikipedia-Kenner
Diese wäre an sich NICHT verboten.
Im Gegenteil – wer kennt sich mit einem Unternehmen, welches einen WP-Artikel besäße, besser aus, als das Unternehmen selber?
Es könnten Geschäftszahlen und Mitarbeiterzahlen veröffentlicht werden, Zukäufe und Übernahmen.
Dinge, die ein normaler Nutzer so schnell nicht auf die Kette bekäme.
Es ist daher völlig in Ordnung wenn Personen (über die es geht) oder Firmen (über die es geht) mitschreiben. Bevorzugt allerdings mit Kenntlichmachung!
Und natürlich muss alles belegt sein. Gerne auch Uploads von Firmeninterna..
Werbung. wie "Die Lacke von ACME sind einfach die Besten auf dem Markt" wird natürlich keinen Bestand haben.
"ACME stellt als erster Hersteller in Deutschland rote Autolacke her, die nicht verblassen können" schon eher – aber auch hier muss ein unabhängiger, wissenschaftlicher Beleg her.
Werbung ist tabu - aber wertvolle (belegte) Fakten, die dem Leser auch Mehrwert bringen, ist, sehr wohl zulässig, auch wenn der Autor in der betreffenden Firma sitzt.
Was ich überdies schade finde, ist, dass hier nicht alle Antworten auf die Frage von Travesta veröffentlicht werden. So etwa, meine, als aktive Wikipedia-Autorin, höchst sachliche Einlassung zu der Frage.
Gibt es was zu verbergen und warum?
Edtih: Wurde nun veröffentlicht, alles wieder gut. Ist sicher nur liegen geblieben.
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14.05.2022 um 20:23 |
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Von Verxxxxxxxxxxxxxx 2184 Beiträge bisher
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re: Frage an alle Wikipedia-Kenner
Man muss Travesta zu Gute halten, dass es das einzige kostenlose verfügbare Kontakt- und Datingportal für Transpersonen ist.
Bei Travesta werden wir nicht pornographisch als f***objekte betrachtet.
(Auch wenn manche User das anders sehen)
Dennoch sehe ich keine Möglichkeit für ein Wikipediaeintrag von Travesta.
Wenn dann sollte ein Eintrag auch allgemein über Deeline und sein Angebotsspektrum handeln. Sind ja nicht nur die Portale, sondern auch der Softwarenereich.
Ich selber habe bisher nur Beiträge ergänzt oder auch korrigiert.
LG Verena
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15.05.2022 um 15:44 |
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