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Von Lauxxxxxxx 3598 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Ja gut, Du meinst es bietet keinen ausreichenden Schutz.
Aber diverse Verbände und Menschen sind damit zufrieden.
Anscheinend fühlen sie sich gut geschützt.
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| 05.11.2025 um 12:21 |
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Von Shaxxxxxxxxx 154 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Sollte jemand aber innerhalb des zwei Jahres Zeitraum, zum Geburtsgeschlecht zurück wechseln und dann doch wieder wechseln wollen, dann nur auf Art des aktuellen TSG..... mit allen Konsequenzen und Kosten
Für dich, Jenn, noch einmal zum besseren Verständniss
Der Wechsel in das Geburtsgeschlecht, damit meine ich grundsätzlich immer das soziale Geschlecht, ist jederzeit möglich.
Sollte der Proband*in aber erneut sein soziales Geschlecht wechseln wollen, dann geht das nur nach dem letzten TSG, mit allen Konsequenzen und Kosten...
Keine Möglichkeit mehr über SBG....
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| 05.11.2025 um 14:45 |
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Von Anjxxxxxx 831 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Ja das stimmt schon - allerdings wurde das Register vom Bundesrat nicht mal zur Abstimmung gebracht sondern direkt zurückgewiesen - derzeit gibt es keins - da nicht plausibel gemacht werden konnte welchem Interesse es dienen soll - die nicht Nachverfolgbarkeit ist nicht plausibel...
Ganz anders sieht das im TSG aus - da jeder Änderung in einem Urteil festgehalten wurde - Nun unterliegen diese Urteile nach dem §5 des TSG zwar einem Offenbarungsverbot - aber mit der Einschrunkung "es sei denn, daß besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird." Und die ist juristisch sehr schwammig, was auch schon Karlsruhe anmerkte - also derzeit Ist man nach dem SBG noch mehr geschützt als nach dem TSG - es hat sich gelohnt die Petition gegen das Register zu zeichnen der Druck war denen letztendlich doch etwas zu hoch.... Aber die CSU mit Dobrindt und Scheuer schießen ja öfters mal über Ziel hinaus - siehe Ausländermaut In Karlsruhe hätte es wohl keinen Bestand gehabt...
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| 05.11.2025 um 17:49 |
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Von Anjxxxxxx 831 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Naja hast du wohl recht - In den englischsprachigen Ländern ist das besser gelöst die haben einfach zwei Wörter dafür - s** und gender - aber das würde manche wieder vor neues Unverständnis stellen
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| 05.11.2025 um 17:59 |
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Von Lauxxxxxxx 3598 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Wie Anja Lotte, willst Du damit sagen, das Register kommt gar nicht
ab 2026 ?
Ich bin zwar oft nicht einer Meinung mit Tessa.de, aber ihre
Aussagen in solchen Dingen sind in der Regel zutreffend.
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| 05.11.2025 um 18:09 |
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Von Anjxxxxxx 831 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Nunja fragt sich wie das von Statten gehen soll da s Länderangelegenheit ist - und der Bundesrat hat den Antrag zurückgenommen....
taz.de/Selbstbestimmungsgesetz/!6121370/
Wenn es da was Neues gibt seit dem 17.10 ist es mir wohl entgangen - und der 17.10. sind ja gerade mal 2 Wochen her....
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| 05.11.2025 um 18:20 |
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Von Lauxxxxxxx 3598 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Selbstbestimmungsgesetz
Doch keine Abstimmung über Queer-Register im Bundesrat
Der Bundesrat sollte über die Kennzeichnung geänderter Geschlechtseinträge im Melderegister abstimmen. Dann wurde der Punkt von der Tagesordnung gestrichen.
17.10.2025
16:43 Uhr
Fachverbände hatten ebenso wie Datenschützer:innen vor dem hohen Diskriminierungspotenzial und dem Risiko eines „Registers für trans Personen“ gewarnt. Der öffentliche Druck scheint nun Wirkung gezeigt zu haben: Eine Verordnung des Bundesinnenministeriums (BMI), die vorsieht, geänderte Vornamen und Geschlechtseinträge zukünftig im Melderegister zu kennzeichnen, wurde kurzfristig von der Abstimmung im Bundesrat zurückgezogen. Unter den Landesregierungen fehlte offenbar die erforderliche Mehrheit.
Als Tagesordnungspunkt 57 war die „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ am Freitag im Bundesrat angesetzt. Zu einer Abstimmung kam es jedoch nicht, zu deutlich war offenbar bereits im Voraus die Skepsis in den Ländern. Letztlich sei der Punkt auf Antrag des CDU-geführten Hessen von der Tagesordnung genommen worden, heißt es aus grünen Bundesratskreisen.
Danke AnjaLotte. So steht es in der TAZ.
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| 05.11.2025 um 18:23 |
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Von Anjxxxxxx 831 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Ich will jetzt aber Tessa auch keinen Vorwurf machen - vielleicht wußte sie das noch nicht...
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| 05.11.2025 um 18:26 |
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Von _Jexxx 2614 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Das ist noch lange kein Grund zum aufatmen.
Und ich fühle mich langfristig irgendwie sicherer mit meinem TSG Beschluss
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| 05.11.2025 um 19:33 |
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Von _Jexxx 2614 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Du musst dir unfassbar lustig vorkommen .
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| 05.11.2025 um 19:45 |
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Von Anjxxxxxx 831 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Ich weiß ganz ehrlich nicht nicht was der Vorteil ist an einer F64.0 Diagnose im eigentlichen Leben - solange sie als psychische Sörung gilt...
okay man ist damit disqualifiziert
- eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen
- ein Kind zu adoptieren
- Beamter zu werden
- und so viel weiteeres
Und jetzt will eine Gemeinde die lange dafür gekämpft hat Transs**ualität zu endpathologisieren, um genau diesen Nachteilen nicht ausgestzt zu sein - wieder dahin zurück, um all diese Nachteile zu genießen? Als absondert hingestellt zu werden? Ihr habt doch nen Schuß im Karton - echt mal
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| 05.11.2025 um 21:25 |
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Von Lauxxxxxxx 3598 Beiträge bisher
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re: SBG - Zahlen nach einem Jahr (für Berlin)
Hä? Was redest Du?
Nein, Transs**ualität wird nicht mehr als psychische Störung betrachtet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Transgender-Sein 2022 aus der ICD-11 (International Classification of Diseases) gestrichen und als nicht-krankhaften Zustand der Geschlechtsidentität eingestuft. Früher wurde die Geschlechtsinkongruenz (die Abweichung zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und der eigenen Geschlechtsidentität) als psychische Störung klassifiziert, was heute nicht mehr der Fall ist.
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| 05.11.2025 um 21:44 |
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