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| Travesta - Forum |
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Von Anixxxxx 304 Beiträge bisher
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Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt.
Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg. (Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23)
Das Verfassungsgerichts hatte 2021 einer Beschwerde von behinderten Menschen stattgegeben und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen im Fall einer Triage nicht benachteiligt werden.
Ende 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz dann um die Neuregelungen ergänzt. Es geht darin um den Fall einer Pandemie, wenn zu wenige überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten vorhanden sind. Festgelegt wurde, dass es allein auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ankommt - und beispielsweise nicht auf Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen.
Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein darin geregeltes Verbot einer nachträglichen Triage ("ex post") - also, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen. Die Kläger sahen darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die angegriffenen Vorgaben "wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen" nun für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Es werde in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte eingegriffen, die – im Rahmen therapeutischer Verantwortung – auch deren Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Heilbehandlung schütze. Dieser Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
(dpa/bearbeitet von AnitFab)
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| 04.11.2025 um 11:14 |
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Von Corxxxxxxx 73 Beiträge bisher
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re: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage
Da ich ohnehin meine Patientenverfügung neu fassen möchte, überlege ich gerade, ob ich eine Triage-Konstellation mit aufnehmen sollte.
Inhaltlich aussagend, dass ich einer solchen Regelung zustimme, um es den Ärzten und Ärztinnen leichter zu machen, eine Entscheidung zu treffen, die ggf. meinen Tod bedeuten oder zur Folge haben könnte.
Immer mit der Intension, dass anderen, die mehr Chancen auf Überleben haben oder jünger sind und das Leben noch vor sich haben.
Werd ich mal mit der Ärztin meines Vertrauens bei Gelegenheit besprechen.
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| 04.11.2025 um 15:34 |
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Von Lauxxxxxxx 2932 Beiträge bisher
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re: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage
Das ist eine sehr gute Idee, ob man das mit der Triagekonstellation aufnehmen kann.
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| 04.11.2025 um 17:37 |
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Von Alix 3 Beiträge bisher
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re: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage
Triage-Situationen sind eher selten die Pandemien.
Viel wahrscheinlicher ist eine Situation, die "Massenanfall von Verletzten" genannt wird. Zugunglück, Luftfahrt-Ereignis, Terror-Angriff oder gar Kriegssituationen.
Dann liegt eine Patientenverfügung wahrscheinlich nicht vor, weil niemand diese um den Hals trägt und wir alle gegen Abspeicherung auf der Krankenkassenkarte votiert haben.
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| 04.11.2025 um 23:07 |
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Von Katxxxxx 395 Beiträge bisher
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re: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage
Seltsam... für Islamisten und Messerstecher ist komischerweise immer Platz, egal ob im KH oder in der Geschlossenen.
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| 06.11.2025 um 0:36 |
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