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Kein Nörgeln, nur jur. Beweisbarkeit
Da der eigentlich gute Thread zu Unrecht in "Unpassend oder ungeordnet" verschoben wurde und damit der direkten Sichtbarkeit vor den Usern und Gastlesern verborgen bleibt, starte ich hier einen neuen. Ich werde meinen Starterpost hier als Original einsetzen. Alle anderen Posts von den Usern jeweils als Zitat in separaten Posts schreiben. Ich werde aber nicht alle Posts hier reinkopieren, erst recht nicht die off topics und zugeklappten. Wer alles lesen möchte, der surfe hier hin. (Punkte im Link sind als Wort ausgeschrieben, zwecks Umgehung des "Spionagealgorithmuses"):
travesta(punkt)de/index(punkt)php/forum(punkt)html?bid=forum&do=show&what=start&id=140316&seen=1390&forum=37&ant=76&tid=0&ab=0&lid=1&list=session
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Damit folgende Dinge nicht der Löschwut zum Opfer fallen:
Erstens: Alina** hat niemanden angegriffen, weder AnjaL****. noch sonst jemanden, sondern nur die juristische Realität seitens des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erläutert. Das haben hier viele selber lesen können, aber AnjaL****s. Löschaktionen haben all diese Beweise vernichtet.
Zweitens: AnjaL****s. Löschaktion war unverhältnismäßig. Sie ist nicht einmal 1/10 auf jenem Niveau "angegriffen" worden wie sie mich angegriffen hatte. Eigentlich ist sie überhaupt nicht angegriffen worden. Die Löschaktion geschah, weil AnjaL****. auf juristischer Bundesverfassungsgerichts-Ebene nichts gegen Alina** entgegensetzen konnte.
An dieser Stelle möchte ich eine Lanze für Lau**, Tes**, Obsess*** und CatQ****. brechen. Sie haben ganz normal sachlich hinterfragt und das ist auch so in Ordnung.
Drittens: Wegen einer sachlichen Diskussion über den Rechteentzug des SBGG muß man sich nicht angegriffen fühlen.
Viertens: Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten:
a) Jährlicher Wechsel möglich, aber dafür keinerlei Rechte mehr und jeder darf jetzt anhand seiner (vergangenen) Körperlichkeit rausgeworfen werden - das Grundgesetz sagt, daß niemand wegen seiner Körperlichkeit diskriminiert werden darf. - Es geht hier nicht um das Hausrecht im allgemeinen sondern um die Erweiterung seiner Wirkung, Zu TSG-Zeiten hätte ein solcher Rauswurf kein Recht zugesprochen bekommen, deswegen haben sich Hausrechtsinhaber diesbezüglich zurückgehalten weil sie keine negativen Rechtsfolgen für sich generieren wollten.
b) Jährlicher Wechsel wird abgeschafft zugunsten der kompletten Rechterückgabe an uns.
Die Gretchenfrage: Warum soll etwas aufrecht erhalten werden was laut AnjaL****. nur eine absolut geringfügigste Minderheit in Anspruch genommen hat, dafür aber die fast absolute Mehrheit unter einem kompletten Rechteentzug leiden soll und muß?
Ich würde Portugal, Belgien und Malta in einem Gesetz miteinander vereinen:
Belgien: Antrag stellen, 3 - 6 Monate warten, danach nochmal zum Standesamt und schriftlich bestätigen daß man es immer noch will. Erst danach beginnt die Verwaltungsmaschinerie zur Herstellung des neuen Personalausweises / Reisepass.
Malta: Ein ernBrüste Wechsel geht erst nach 10 Jahren. (Ich verkürze auf humane 5 Jahre)
Portugal: Ab dem 2. Wechsel nur noch über das Gericht.
Ich bin gerade dabei die Selbstbedienungsgesetze, die es so in Europa gibt, ins Deutsche zu übersetzen und online zu stellen um so eine Transparenz und damit gute Vergleichsmöglichkeit zu schaffen. Ein paar sind schon online, bin gerade an Irland dran, das ist mega umfangreich.
Bei Interesse schicke ich den Link zum europäischen "SBGG-Vergleich" per PN.
LG
Potterchen
PS: Bitte nur zum Thema, alle anderen (ausufernden) Posts werde ich als offtopic markieren.
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| 18.11.2025 um 18:21 |
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| 18.11.2025 um 18:23 |
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| 18.11.2025 um 18:25 |
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| 18.11.2025 um 18:27 |
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| 18.11.2025 um 18:28 |
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| 18.11.2025 um 18:30 |
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| 18.11.2025 um 18:32 |
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| 18.11.2025 um 18:33 |
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| 18.11.2025 um 18:35 |
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| 18.11.2025 um 18:36 |
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| 18.11.2025 um 18:38 |
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| 18.11.2025 um 18:39 |
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| 18.11.2025 um 18:41 |
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| 18.11.2025 um 18:43 |
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| 18.11.2025 um 18:44 |
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