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Von _Jexxx 2604 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Egal... beim nächsten Krieg meldet sich der Durchschnittsdeusche einfach krank.
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| 01.06.2026 um 8:49 |
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Von _Jexxx 2604 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
im Verteidigungsfall kannst du tatsächlich einberufen werden und verrückterweise sogar für die Bundesweher als Mann, trotz weiblicher Geburtsurkunde.
Das ist so mit eine der verrücktesten SBG Regelungen.
Deine Personenstandsänderung muss dann mindestens 2 Monate zurück liegen und dann bist du plötzlich Frau auch für die Bundeswehr.
Die spinnen echt die Römer.
Ich würde jedem Mann empfehlen, sein Geschlecht schon mal vorsorglich auf Divers zu ändern, dann bist du nämlich auch raus aus der Bundeswehr und gut.
Das könnte man jetzt schon pauschal machen und es würde im Alltag sich nichts ändern.
Unterm TSG gab es solchen Quark nicht. Und damals war es von der Weltlage her deutlich gefährlicher. Ich denke sie haben Angst vor einer PaziFi**enwelle
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| 01.06.2026 um 13:01 |
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Von Andxxxx 697 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Im Kriegsfall können Männer, die bereits bei der Bundeswehr gedient haben, unbegrenzt vom Alter eingezogen werden.
Das heißt, männliche Soldaten können bis 70, 80, 90, 100 Jahre oder älter eingezogen werden.
Für weibliche Soldaten gilt das nicht.
Wieder ein Nachweis dafür, dass Männer in diesem Lande nicht gleichberechtigt sind und hier mal wieder ein Verstoß gegen ein Diskriminierungsgesetz vorliegen könnte.
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| 01.06.2026 um 16:48 |
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Von Andxxxx 697 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Artikel 12a GG sagt :
Artikel 12a GG GG sieht lediglich vor, dass Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Wehrdienst verpflichtet werden können. Eine Einführung der Wehrpflicht ist also vom GG nur erlaubt, nicht aber geboten.
Der Artikel 12a GG geht allen anderen Gesetzen zur Wehrpflicht vor.
Deshalb können jederzeit Altersbegrenzungen aufgehoben werden die aus anderen unterklassigen Gesetzen hervorgegangen sind.
Artikel 12a GG geht vor und kann solche Vorschriften als nichtig erklären. Insbesondere wenn der Kriegsfall eintritt.
Daher gilt die Wehrpflicht für alle Männer ab 18 Jahre ohne Altersbeschränkung nach oben.
Untergeordnete Gesetze können diese allenfalls mal temporär ausser kraft setzen.
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| 01.06.2026 um 19:18 |
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Von _Jexxx 2604 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Wie bitte kann man denn verpflichtet werden mich zu wehren... das ist doch mein persönliches Grundrecht.... finde den Fehler.
Ich verstehe manche Gesetzte einfach nicht.
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| 02.06.2026 um 9:42 |
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Von _Jexxx 2604 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Weit hier einige über das "Gejaule" der TS sprechen.
Trans ist eben nicht unbedingt "TS" da hier der Geschlechterwechsel irgendwann mal dauerhaft vollzogen ist. Man ist angeglich untergetaucht und bintet auch niemandem mehr seine Vergangenheit aus die Nase und möchte auch nicht mehr damit konfrontiert werden.
Das ist dann aus und vorbei. Da ergibt sich ein gewisser Wahn die Sache zu verfolgen.
Wir möchten nicht enttart werden! Davor hatten die Zugangsbedingungen des TSG und der lange Weg durchaus geschützt.
Nun haben wir Angst wieder als Trans* (Übergangsperson) abgestempelt zu werden.
Sowas tut enorm weh, das der Zeit.
Man hat das Gefühl alles fängt wieder von vorn an und man muss sich erneut beweisen und das obgleich das innere Geschlechts-Gefühl ja nun inzwischen mit dem Körper weitestgehend übereinstimmt.
Wenn sich jemand in der Bar Voyage neben mich setzt, mit Beinfell durch die Strumpfhosen und anbrummt: "Ich bin wie du"... dann denke ich nun mal... woher willst du wissen wie ich bin und hast du keine Augen im Kopf.
Klar klingt das Arrogant... klar ist das gemein. Aber wir hatten uns was erarbeitet und sind stolz darauf gewesen nicht mehr als Transperson gelesen zu werden!
Dafür war mehr als nur die 2 Gutachten nötig!
Und der Gesetzgeber hatte dies am Ende gecheckt bestätigt.
SBGG ....das kann man doch gar nicht mehr ernst nehmen. Gerade weil es keine Vorgaben gibt. Es hat nicht nur Fehler, es ist TS diskreminierend!
Für alle anderen Queeren Menschen sicher ein Segen. Ich wünsch mir da echt lieber wierder eine klare Abspaltung.
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| 02.06.2026 um 10:01 |
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Von potxxxxxxxxx 353 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Das hat mit Wahn nichts zu tun sondern mit reinem Überlebensinstinkt. Sowas als Wahn zu bezeichnen fördert nur wieder negative Konnotation und gibt die Steilvorlage für die Außenwelt uns als verrückt abzustempeln. Was soll das? Wenn du das für dich und deine Lebensgestaltung als Wahn ansiehst, bitte. Aber hör damit auf das Ganze pauschal auf andere TS zu übertragen. Ich war nie ihm Wahn, ich wollte einfach nur überleben und leben.
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| 02.06.2026 um 10:51 |
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Von _Jexxx 2604 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Keine Ahnung ...es half mir damals mich zu verstehen.
Verzeih mir... immerhin war ich ja auch in der "Geschlossenen", weil ich mich selber nicht so akzeptieren wollte.
Und danach... sollte eben alles möglichst perfekt sein.
Aber du hast recht... pauschalisieren darf man das natührlich nicht.
...aber auch nicht mit anderen "alles was sich heute Trans* nennt" gleich setzten.
Für mich war das ein zutiefst in der Seele eingebrannter Schmerz. Und jeder weitere Schritt tat immer mehr weh. Komischerweise eben nicht nur psychisch, sondern auch physisch.
Die Sympthome waren messbar und hatten mich ein paar Mal ins Krankenhaus gebracht, bis ich mir mal einen Ruck gegeben hatte.
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| 02.06.2026 um 11:30 |
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Von potxxxxxxxxx 353 Beiträge bisher
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re: Erste Bilanz des Selbstbestimmungsgesetz
Und schon der nächste Fall einer Diskriminierung und eines Outings in einem Krankenhaus obwohl post-OP und Stimme in Ordnung. Soviel zum SBGG, es wird immer schlimmer.
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| 05.06.2026 um 14:38 |
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