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Thema: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?


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Von Lauxxxxxxx
3287 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?



Nein gar nicht.
Ich finde wenn sich jemand z.B. auf einer Feier betrinkt und jemanden mit dem
Auto tot fährt, ist das für mich kein Milderungsgrund.
Derjenige hätte sich ja nicht betrinken müssen.

04.02.2026 um 22:08    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Und wenn jemand mit dem PKW in den Weihnachtsmarkt fährt, der hätte doch die freie Straße nutzen können.

04.02.2026 um 22:47    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Und wenn jemand in Mannheim mit dem Messer einen Polizisten ersticht ? Er hätte ja eigentlich kein Messer gebraucht.

04.02.2026 um 22:50    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Endxxxxxxxxxx
116 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Genau, der hätte ja nicht die Abkürzung über den Weihnachtsmarkt nehmen müssen.

04.02.2026 um 22:51    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Corxxxxxx
125 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Solmeckes unter sich, wer hätte das gedacht. Wobei der Solmecke nur wegen den Klicks auf YT ist, rüber bringen tut der nix.

04.02.2026 um 23:20    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Die Vorträge von 2 juristen ? sind sicher für eine Lektüre am ausgiebigen Frühstückstisch geeignet. Jetzt frage ich : War meine Frage so ungwöhnlich das man nicht , im Votum, ja oder nein sagen kann ??

04.02.2026 um 23:21    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Endxxxxxxxxxx
116 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Hier wurde aber jetzt ausdrücklich nach der Meinung gefragt, das sollte dann auch schon berücksichtigt werden. Und wir sind jetzt grade hier nicht vor Gericht.

04.02.2026 um 23:45    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von LaCxxxxxxx
716 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Eine andere Meinung zu haben ist anscheinend nicht zulässig, denn wenn man anmerkt, daß man eben nicht eindeutig mit ja oder nein voten kann - Daumen runter. Richter haben Ermessensspielräume. Es gilt hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip

05.02.2026 um 10:36    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Der Vollständigkeit halber : Zur Abstimmung steht nicht nur ja oder nein sondern auch der Button Weiß nicht zur Auswahl.

05.02.2026 um 16:51    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Wieviele Antworten gibt es dann wohl bei den Fragen zu: Autobahnlimt, Mindestlohn usw. ???

05.02.2026 um 17:29    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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