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Thema: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?


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Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?



Eine Straftat wird vor Gericht verhandelt.
Täter/in war zur Tatzeit betrunken.
Wie würdet ihr die Trunkenheit im Urteil berücksichtigen ?

Strafmildernd

Weiß es nicht / keine Meinung

Nicht Strafmildernd

04.02.2026 um 18:17    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von LaCxxxxxxx
716 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Von einer Unzurechnungsfähigkeit gemäß Paragraph 20 StGB wird in der Regel ab einem Promillewert von 3,0 ausgegangen. Geht es jedoch um ein Tötungsdelikt, ist eine Bl**alkoholkonzentration von 3,3 Promille maßgeblich. Eine verminderte Schuldfähigkeit ist laut Strafrecht bei 2,0 bis 2,9 Promille möglich

04.02.2026 um 19:41    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Obsxxxxxx
1015 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Kommt drauf an. Wenn man sich vorsätzlich vorher betrinkt, bzw. sich Mut antrinkt, dann giltet das für mich nicht. Wenn z.B. eine Feier eskaliert, ist das etwas anderes... .

04.02.2026 um 19:50    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Du zitierst das Geetz.okay. Meine Fragestellung ist ob generell das betrunken sein beim begehen einer Straftat bewertet werden soll oder nicht. Es ist eure Meinung gefragt, nicht das zitieren der derzeitigen gesetzlichen Regelung.

04.02.2026 um 19:53    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von LaCxxxxxxx
716 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Ich bin Jurist, sorry und der Auffassung daß eine Strafrahmenmilderung in der Regel nicht in Betracht kommt, wenn der Täter die erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit durch verschuldete Trunkenheit herbeigeführt hat. Für diese Auffassung spricht - abgesehen von eher rechtsdogmatischen Erwägungen, insbesondere auch solchen aus der Entstehungsgeschichte des § 21 StGB bzw. der Vorgängervorschrift - vor allem die Tatsache, daß die enthemmende Wirkung des Alkohols und die Gefahr einer deutlichen Herabsetzung der Hemmschwelle bei erheblichem Konsum heute allgemein bekannt sind. Im Hinblick darauf besteht regelmäßig kein Anlaß, die Straftat eines Täters, der sich schuldhaft in einen Alkoholrausch versetzt hat, in einem milderen Licht zu sehen. Im Einzelfall - etwa bei Taten von alkoholkranken Tätern - mag ausnahmsweise eine andere Betrachtung angezeigt sein.

04.02.2026 um 19:58    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Ich bin zwar kein Volljurist, aber ehrenamtlicher Richter und vertrete die Meinung das : Eine Straftat oder Mord, wie auch immer, im Alkoholgenuss nicht dazu führen darf das der Täter/in eine mildere Strafe bekommt als der nüchterne Täter.

04.02.2026 um 20:05    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Ich habe nach EURER Meinung gefragt und sonst nichts.

04.02.2026 um 20:08    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von LaCxxxxxxx
716 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Das ist ja hochinteressant. Ein hardliner also. Ich denke das muß man von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der Beweislage und der Vorgeschichte (Wiederholungstäter unter Alkoholeinfluss?) sehr genau abwägen Die Frage, ob nüchterne Täter genauso bestraft werden sollten wie betrunkene, ist komplex, da das Strafrecht zwischen Schuldfähigkeit und Enthemmung unterscheidet. In einigen Rechtsordnungen kann Alkoholisierung sogar als strafverschärfend gewertet werden, da der Täter sich in diesen Zustand begeben hat. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nüchterne Täter oft härter bestraft werden, da sie die volle Kontrolle über ihre Handlungen hatten. Dennoch wird der "Suff" nicht als Freibrief gewertet, da der Gesetzgeber durch § 323a StGB eine eigene Strafnorm für Rauschdelikte geschaffen hat.

04.02.2026 um 20:15    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Anixxxxx
495 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Im Fall der äußerst schweren Körperverletzung einer Frau durch mutmaßlich angetrunkene hochaggressive Männern mit Migrantionshintergrund, werde ich zu gegebener Zeit hoffentlich noch erfahren, ob und in welchem Maße sich Trunkenheit oder Drogenkonsum auf das Strafmaß auswirken. Derzeit laufen noch Ermittlungen und Zeugenaussagen. Den Thread, in dem ich meine Betroffenheit geschildert hatte, musste ich nach kurzester Zeit löschen, da ich hier von selbsternannten Forenwächtern hochgradig angefeindet, beleidigt und verleumdet wurde, weil ich die Täter als Kulturfremde bezeichnet hatte. .

04.02.2026 um 20:20    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Meine Wahrnehmung ist das insbesondere bei sehr schweren Strafdaten intensiv nach Entschuldigungsgründen gesucht wird. Schwere Kindheit, ja hatte ich auch. Gewohnt in einer kalten Wohnung,wochenlang keine Schuhe im Winter und somit kein Schulbesuch. Außer Brotsuppe tagelang nichts zu essen. Ich habe keine Straftat begangen, also bitte ach die armen Traumatisierten , zum kaputtlachen.

04.02.2026 um 20:37    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Lauxxxxxxx
3287 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Vielleicht bist Du eben stärker als andere Menschen und konntest trotzdem Deinen Weg im Leben machen.

04.02.2026 um 20:54    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von lovxxxx
193 Beiträge bisher
re: Betrunken...........ein Grund zur Strafmilderung ?

Wieder die gleiche Masche....ach die armen.......................

04.02.2026 um 21:22    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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