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Thema: Geschlechtszugehörigkeit


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Von potxxxxxxxxx
304 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Von was und wem genau sprichst du jetzt? Präzisiere bitte. Originär Transse.xuelle kannst du damit sicherlich nicht meinen und damit auch nicht mich, denn ich bin keine Transe. Außerdem ist "Transe" verbunden mit *unserer* Thematik ein Schimpfwort. Also von welcher Gruppe genau ist die Rede?

04.07.2026 um 8:48    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Marxxxxx
7 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Egal ob mit GA OP zur Frau oder zum Mann, besonders ohne OP also ohne Kastration der Ho.. und Pen.. ohne OP man kommt im Pflegeheim als TS ohne kastriert zu sein nicht ins Altenheim auch mit weibl. Personenstand und weibl. geformtem Körper mit noch Pen...wenn ja wird man auf ein Einzelzimmer gezwungen und muß es selber zus. teuer bezahlen, man darf wie im Krankenhaus nicht auf ein Mehrbett-Pflegezimmer mit einer anderen alten Frau... man könnte sie ja mit seinem Pen.. belästigen... So war es auch bei einer TS Bekannten 72 hatte 24 Altenheime kontaktiert alles Absagen, legte ihre weibl. Geburtsurkunde vor aber sagte; was ja sowieso raugekommen wäre, sie sei unten rum männlich. Das zum Privatrecht bzw. Hausrecht wo das neue Ts Recht nicht eingreifen darf; das Hausrecht gilt im Strafrecht also in Haft und in Krankenhäusen und Bädern bzw. Umkleidekabinen wo es heißt: nur für Frauen, egal ob man die OP hatte oder noch männl. Genitalien hat auch wenn man mit Pen.. und Hod... 100% weibl. aussieht, die schmeißen einen raus also mit oder ohne GA OP, es heiß von einem Bademeister Zitat: sowas kommt hier nicht rein ob kastriert oder mit noch männl. Genitalien.. auch wenn nichts zu sehen ist und der Ex Mann schon große Brüste hat, auch mit weibl. Personalausweise - Raus wir haben das Hausrecht und außerdem sehe man das immer-- Tatsächlich mit Beschluss vom Bundestag haben Transgender kein Rechtsanspruch auf Unterbringung im KH bei-zu den Frauen in Umkleideräumen hier Hausrecht des Betreibers gilt, sogar aufsuchen von Damen WCs kann es Probleme geben die Reinigungfrau kann einen rausschmeißen. Im Alter beginnen erst die Probleme, die Bekannte hatte sogar Probleme wo sie einen Mobilen Pflegedienst besorgen wollte, in der Testwoche die man ihr anbot, sollte sie im Bad untenrum gewaschen werden da sie Rheuma und Gicht in den Händen hatte bzw. durch jahrelanger Einnahme von Östrogen bekam, aber wo es dann zum Waschen untenherum kam, erschrack das Pflegepersonal, man sah ein 100% weibl. Körper mit großen weibl. Brüsten und ein 28cm langen Pen... und Hod... die Pflegekraft verließ schreiend das Bad und die Wohnung, die TS schämte sich das Genital zu erwähnen, hatte es auch in der Badewanne verdeckt, aber die Pflegekraft zog ihr/Ihm die Hand weg sagte; Frau M,.. sie schämen sie sich nicht, wir haben doch als FRAU alle das Gleiche zw. den Beinen... Man muß dazu sagen; die Helferin war wie fast immer in der Pflege eine türkische oder jetzt neuerdings arabisch stämige Frau damals bei der Bekannten mit Vollverschleuerung, sie meldete den Fall sofort ihrem Leiter und die TS bekam bis heute keinen Pflegedienst... Auch wo sie das später Pflegediensten mitteilte also vorher... laut Krankenkasse brauchen die sie nicht Annehmen also als Kunde haben das Recht sie als zu Pflegende Person abzulehnen ( Frau mit Peni...) da kann können man nicht eingreifen also wie im Privatrecht-hausrecht man muß leider die Frau mit Pen.. + Hod... alleinlasen und sich auf deutsch gesagt im Bett voll-scheißen- mit Urin bepinkeln und ungewaschen alleine lassen in ihrer 2 Zimmer Dachgeschosswohnung das Ende als TS im Alter von der Krankenkasse alleingelassen. Ich habe das selber nachgeprüft es stimmt, leider wohne ich sehr weit weg sonst hatte ich geholfen. Eine Sauerei wie man mich diesen Menschen umgeht.. das Geschlechtsteil scheint in unserer Gesellschaft sehr wichtig zu sein. Es kam noch vom Pflegedienst: leider haben wir keine Schwulen Pfleger mehr nur noch arabische Krafte die kennen sowas nicht, fühlen sich beleidigt und s** belästigt von solchen Personen, sie lehnen aus Glaubensgründen die Person ab, per Gericht klagen bringe nichts entweder Pen.. und Hod.. ab oder alles auf männl. ändern. Es hieß: lassen Sie sich die Brüste entfernen und den Vornamen auf männl. ändern dann habe sie keine Problem Haare kurz und fertig... männl. Geb.U. beantragen. Weil sie keine GA OP bekam, die Kliniken verweigerten die GA OP sie wisse wohl als Krankenpfleger was auf sie zukommt; lebenslang krankmachende Hormone schlucken.. Depressionen und Diskriminierungen jede Tag und sehr frühes Sterben er/sie würde die Klinik verklagen weil sie/er sich auskennt... nein als Kollege mache man das nicht solle alles auf männl. ändern lassen.. man stelle sich als Klinik darfür nicht zu Verfügung. Aber unwissende Transen kann man ja über die Auswirkungen im Ungewissen lassen einem Kollegen tue man das nicht an. Also trotz GA Gutachten 3x und Kassenzahlung keine OP. Das Standesamt lehnte die Umschreibung auf männl. ab sei schon zu lange her mit der Pers.Änderung wenn es nur 1 Jahr her wäre kein Problem aber 10 Jahre, die TS hatte sich schon nach 3Jahren gemeldet also Umschreiben auf männl. über das Standesamt.. immer abgewiesen worden.. da die GA OP 3x nicht genehmigt wurde.. laut Klinik.... trotz Zusage der Kasse... denke mal die Kasse wuste das die Kliniken die OP nicht machen würden. Das wieder zum Thema: Hausrecht...

07.07.2026 um 1:46    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Anjxxxxxx
632 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Danke für deinen Beitrag Marion! @Potterchen So perfekt war also das TSG - chapeau

07.07.2026 um 19:19    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Andxxxxxxx
1711 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Ist ein wenig überspitzt beschrieben, aber das ist ja schon eine ganze Weile meine eigene Meinung. Der Saunabetreíber kann sowohl die Frau nach TSG als auch die nach SBGG ablehnen, solange sie keine GAOP hatte. DAS ist das Hausrecht. BEIDE können dagegen klagen - soweit ich weiß BEIDE gleich, gemäß AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Der einzige Unterschied scheint zu sein, dass die Chancen für die TSG-Frau MINIMAL höher sind so ein Gerichtsverfahren zu gewinnen...durch die vorangegangenen Hürden und die verbriefte Geschlechtszugehörigkeit....eine Garantie ist es jedoch nicht. Für mich ist der Unterschied also marginal, kann aber verstehen, wenn man als originär TS um jedes Prozent Anerkennung kämpft.

07.07.2026 um 19:42    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von potxxxxxxxxx
304 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Du kannst es einfach nicht lassen! Ich habe nirgendwo hier im Forum behauptet daß es perfekt war. Also hör jetzt endlich auf hier immer wieder gegen mich zu sticheln und implizite Lügen über mich zu verbreiten, es reicht jetzt. Das Maß ist voll! Wenn du etwas über mich äußerst, explizit oder implizit, dann zitiere gefälligst die Stellen wo ich etwas angeblich behauptet haben soll. Oder du machst dich hier selbst zum Deppen. Ich habe, und auch DAS weißt du sehr genau, immer geschrieben daß das TSG reformbedürftig war, aber in seiner Rechtswirkung (siehe Geschlechtszugehörigkeit) und in Sachen Rechtsschutz ist es 1000 mal besser gewesen. Und da kannst du dich noch so sehr auf den Kopf stellen und dich aufregen, dadurch wird die Realität für dich auch nicht schöner. Zum anderen: Keine Ahnung ob es Dummheit oder Absicht ist, aber deine dummdoofen Angriffe gegen das TSG sind einfach nur geschmacklos! Entgegen deiner impliziten Lügenmär, die du hier auftischen willst, hat sich das TSG weder in Hausrechtsbelange noch in medizinische oder pflegerische Belange eingemischt. Was kann denn das TSG dafür wenn besagte Pflegebedürftige diskriminiert und abgelehnt wird? Gar nichts. Das TSG ist nicht verantwortlich für Dummdeppen. Im Gegensatz zum SBGG daß den Hass erst so richtig geschürt hat. Du hast NIE das TSG in Anspruch genommen, kein Gutachterverfahren durchführen lassen, hast dich nie mit der Rechtslage beschäftigt, aber eine große Genderklappe und große Meinung, also lehn dich hier bloß nicht aus dem Fenster. Was du hier versuchst mit mir zu machen ist wie wenn der Bäcker versucht mir meinen Beruf (Gebäudereinigung) zu erklären. Darauf reagiere ich sehr allergisch. Du hast von nichts eine Ahnung, weder praktisch noch theoretisch und als jemand der seinen Männerkörper toll findet, nie körperlichen Leidensdruck hatte und daher ein bloßes Genderproblem schiebt wäre ich mal ganz ruhig. Übrigens nehme ich dir die Glottoplastik nicht ab, du hast doch keinerlei Probleme mit deinen primären und sekundären männlichen Geschlechtsmerkmalen. Zum Schluß: Das hier ist MEIN Thread und ab sofort werde ich jeden deiner Beiträge zuklappen. Auf eine derartige Lott'sche Vermüllung meines Threads habe ich keine Lust.

07.07.2026 um 20:12    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von _Jexxx
2565 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Was hat das mit dem TSG zu tun? Da steht kommst du in ein Altersheim. Also Gegenwart! Und ich kenne aus meinem Kreis keine ohne OP oder zu mindest kurz davor. Das es schwerer wird eine zu bekommen ist doch nun klar bei dr Gesetzteslage, denn früher hatte der Staat schon vorher alles abklären lassen. Außerdem ist es wieder ein Fall fürs passing in dem Fall unten herum. Der kleine Unterschied macht eben den Unterschied, wenn man auf engen Raum mit anderen cis Menschen ist. Stimmt die Stimme, Brust und unten herum .... passt es halt. Du kannst ja immer behaupten, du warst mal Leistungsschwimmerin in den 80ern.

07.07.2026 um 21:37    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Anjxxxxxx
632 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

- und wie Potterchen ja sagte Nichts hat das mit dem TSG zu tun sondern mit dem Hausrecht Das Hausrecht wurde nicht mit dem SBGG erfunden - das gab es schon vorher

07.07.2026 um 21:46    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von _Jexxx
2565 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Aber vorher gab es eben auch härtere Regeln... eine Person welche sich durch das TSG gekämpft hatte, war im allgemeinen auch den OP weg gegangen ! Alles andere war enorm selten.

08.07.2026 um 4:05    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von potxxxxxxxxx
304 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Du willst es nicht begreifen. Es geht hier nicht darum seit wann es besteht, sondern um die Veränderung des Hausrechts. Nochmal, das TSG hat sich nicht in das Hausrecht eingemischt, das SBGG tut es aber. In dem anderen Thread wo es um das Thema öffentliches Recht (SBGG) und Privatrecht (AGG) geht, habe ich deutlich für jeden lesbar die Quelle genannt wo explizit drinsteht, daß der Geschlechtseintrag keine Rolle zum Zutritt auf Toiletten oder in geschlechtsspezifischen Räumen spielt. Heißt der Hausrechtsinhaber darf jetzt den Geschlechtseintrag ignorieren, das durfte ich vorher zu TSG-Zeiten eben NICHT! Also hör jetzt endlich auf hier dauernd meine Worte zu verdrehen. Es reicht jetzt.

08.07.2026 um 11:47    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Senxxxxxxxxxxxxx
745 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Shemales sind ja auch Frauen und sind so gesellschaftlich etabliert.

08.07.2026 um 11:53    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Anjxxxxxx
632 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Wo wurde das Hausrecht denn verändert - was schreibst du da für einen Quatsch?

08.07.2026 um 11:58    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von potxxxxxxxxx
304 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Du schreibst Quatsch mit Käse hoch drei. Ich habe es dir schon zigmal hier erklärt: Die Hausrechtsklausel erlaubt es dem Hausrechtsinhaber mit Verabschiedung des SBGG den Geschechtseintrag IGNORIEREN zu dürfen, was er vorher nicht durfte. Wenn das keine Veränderung sein soll dann weiß ich auch nicht. Oder eine Erweiterung der Befugnisse des Hausrechtsinhabers. Es steht genauso im Gesetz drin. Das Hausrecht bleibt von den Wirkungen der Änderung des Geschlechtseintrages unberührt. Und genau das schreibt auch die Legislative via ihres wissenschaftlichen Dienstes in ihrem Dokument WD-7-064-25. Hier herrscht eine ganz klare konstitutive Veränderung vor.

08.07.2026 um 16:46    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Lauxxxxxxx
3468 Beiträge bisher
re: Geschlechtszugehörigkeit

Vielleicht solltest Du nochmal den entsprechenden Passus hier zitieren. Damit es für alle deutlich wird.

08.07.2026 um 17:02    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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