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Thema: SOGISchutzG soll nicht für Transsexuellengesetz gelten


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Von Staxxxxxxxxxxxxxx
23 Beiträge bisher
SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Das neue Konversionstherapieverbot für Homos**uelle, soll nicht gleichzeitig dazu führen, dass Gutachterverfahren auch verboten werden. Die Therapieverbote für Homos**ualität werden mit Selbstbestimmung in Bezug auf GG legitimiert. Im Entwurf des Gesetzes mehrfach. (Referentenentwurf) Das Gesetz soll Anfang 2020 verabschiedet werden. Damit würde für Transs**ualität alles beim Alten bleiben, Homos**uelle hätten Schutz für ihre Selbstbestimmung. Jetzt wird es so formuliert im Entwurf des Gesetzes, dass das Gutachterverfahren, genannt im Text mit (Die Behandlung...) aber gut wäre für die Selbstbestimmung. Den entsprechenden Passus zitiere ich am Ende meiner Einführung hier. Dies ist aber genau andersherum. Das Gutachterverfahren steht der Selbstbestimmung entgegen, denn: Wer logisch nachdenkt, weiß, dass ein Gutachterverfahren niemals einer Selbstbestimmung entsprechen kann, allein dadurch, weil es ja eine ergebnisoffene Prüfung ist. Daher wird für Trans* die Selbstbestimmung verletzt, wenn sie ihren Personenstand ändern wollen, sie müssen ja das Transs**uellengesetz heranziehen für dieses Ziel. Da aber nun so getan wird, als wäre das Gutachterverfahren das gleiche wie Selbstbestimmung, bzw. für sie förderlich. Muss es ja nicht verboten werden. Dies ist die Konstruktion in der Argumentation, um Transs**ualität nicht an dem neuen Konversionstherapieverbot partizipieren zu lassen. Auf Seite 8 des Referentenentwurfes (Link in der Videobeschreibung mit weiteren wichtigen Links) steht der oben erwähnte Passus, hier auch nun im Wortlaut wiedergegeben. Ich färbe einzelne Wörter ein, dann ergibt sich, das eine Behandlung, sprich, das Gutachterverfahren, förderlich wäre. Das Selbstverwirklichung anstatt Selbstbestimmung verwendet wurde, ist ein Sprachspiel, es ergibt sich juristisch aber die gleiche Problematik. Selbstbestimmung wird verletzt. Wer Facebook, Youtube hat, bitte verteilen. Auch Journalisten, Medienvertreter Oder ihr seid in Regenbogenverbänden organisiert, habt Draht zu dem Dachverband Bundesverband Trans, der gerade eine Petition für Selbstbestimmung gestartet hat, fragt eure Organisationsleitungen, warum sie 2019 mit SPD, Grüne, Linke gegen die Reform des Transs**uellengesetz anrannten, diese berechtigterweise abschmetterten (Mai 2019), weil sie nur eine Modifizierung des gleichen Prinzips war, also wieder keine Selbstbestimmung bedeutet, z.B. wurde das Gutachterverfahren in Beratung umbenannt und es sollten Ehepartner auch im Gericht befragt werden dürfen usw usw. , warum jetzt diese Verbände, nicht laut und öffentlich schreien, wenn so getan wird, das Gutachterverfahren wäre gut, nur um es aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes (Verbot) herauszunehmen zu können, denn dann müsste es logischerweise, wie das Konversionsverbot für Homos**uelle, verboten werden, Gutachterverfahren durchzuführen. Und nun zu dem Passus, den ich oben erwähnt habe, das wichtigste Zitat aus dem Entwurf (Referentenentwurf SOGISchutzG) auf Seite 8 (von 26) Der Kernsatz ist in Großbuchstaben "DIE BEHANDLUNG von medizinisch anerkannten Störungen der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität (in der ICD-10 F64 als „Störungen der Geschlechtsidentität“ erfasst), ist dabei schon tatbestandlich nicht erfasst. Denn sie IST nicht auf eine Veränderung oder Unterdrückung der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität, sondern gerade AUF deren SELBSTBESTIMMTE VERWIRKLICHUNG GERICHTET, indem das angeborene biologische Geschlecht der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität angeglichen wird." Interessant ist hier natürlich auch, dass noch auf ICD10 rekurriert wird, obwohl bekannt ist, dass der ICD11 kommt. Nochmal in der Zusammenfassung: Die Selbstbestimmung wird durch Einsatz des Gutachterverfahrens (Zwang, ergebnisoffen) verletzt. Für Transs**ualität muss aber die Selbstbestimmung auch gelten, weil mit Selbstbestimmung dei Verbote für Homos**ualität legitimiert werden. Selbstbestimmung ist im Referentenentwurf nicht nur ein Wort, sondern wird als juristische Kategorie und als "Recht" eingesetzt. Wer diese Selbstbestimmung verletzt wird mit Freihieitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. (lt. Referentenentwurf) Es ist also wichtig, dass hier bereits Selbstbestimmung als "Recht" angewandt wird, wenn wir gleichzeitig sehen, dass (für mich unerklärlich), in diesen Tagen der Bundesverband Trans eine Petition für Selbstbestimmung startete. Ich konnte leider keinen Dialog mit diesem Verband realisieren. Es wird also für jedes eine Petition gestartet, was schon längst da ist. An folgenden Textstellen wurde die Selbstbestimmung auf das Grundgesetz bezogen und damit rechtlich legitimiert: Da ich den Referentenentwurf in seine Einzelteile zerlegt habe, tauchen hier Wörter wie "Aussagencode"auf, stört euch daran nicht, ich habe den juristischen Bezug vergrössert. Textstellen Themenkategorie: juristische Bezüge Aussagencode: RefKonvVerbot 005 Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel wichtige Keywords: "geschlechtliche Identität, Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes" "Die...selbstempfundene geschlechtliche Identität stehen als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) unter dem Schutz des Staates." Aussagencode: RefKonvVerbot 006 Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel und Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen wichtige Keywords: "geschlechtliche Identität, Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes" "Die...selbstempfundene geschlechtliche Identität stehen als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) unter dem Schutz des Staates." Aussagencode: RefKonvVerbot 008 Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel, Seite 8, Notwendigkeit der Regelung wichtige Keywords: "menschenrechtlich, grundgesetzlich, Schutzauftrages des Staates, gesetzgeberischer Handlungsbedarf, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, spezifische Unrecht sogenannter Konversionstherapien" "Vor dem Hintergrund eines menschenrechtlich und grundgesetzlich begründeten Schutzauftrages des Staates besteht daher ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten zu schaffen, die das spezifische Unrecht sogenannter Konversionstherapien erfassen." Anm. von mir: Aus dieser notwendigen Forderung erwächst auch die Aufnahme von Homophobie und Transphobie im Strafregister (bisher nur in Berlin) Aussagencode: RefKonvVerbot 009 Textstelle: Seite 2, B. Lösung wichtige Keywords: "Selbstbestimmung" "Es wird ein eigenständiges Gesetz zum Schutz..., mit dem Ziel, die... Selbstbestimmung von Personen zu schützen." Aussagencode: RefKonvVerbot 019 Textstelle: Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen wichtige Keywords: "Selbstbestimmung" "Insbesondere wird durch die vorhandenen Vorschriften nicht die Verletzung der... geschlechtlichen Selbstbestimmung erfasst." Aussagencode: RefKonvVerbot 020 Textstelle: Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen wichtige Keywords: "Selbstbestimmung" "Sogenannte Konversionstherapien weisen darüber hinaus ein Gefährdungspotential für die s**uelle Selbstbestimmung Dritter auf, die durch Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte vorhandener Angebote und Praktiken selbst zu einer Behandlung motiviert werden könnten." Aussagencode: RefKonvVerbot 021 Textstelle: Seite 8, 3. Zielsetzung wichtige Keywords: "Schutz vor Behandlungen, Veränderung oder Unterdrückung, selbstempfundenen geschlechtlichen Identität " "Der Entwurf sieht vor diesem Hintergrund die Schaffung eines „Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung...der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität vor. Er dient der Erweiterung des gegenwärtig unzureichenden strafrechtlichen sowie bußgeldrechtlichen Schutzes vor dem Unrecht sogenannter Konversionstherapien." Aussagencode: RefKonvVerbot 024 Textstelle: Seite 9, Verhältnismäßigkeit wichtige Keywords: Konversionsversuche, schützenswerte Rechtsgüter, Körperintegrität, Artikel 2 Absatz 1 GG" "Konversionsversuche können unterschiedliche schützenswerte Rechtsgüter von Personen beeinträchtigen. Zum einen die Körperintegrität, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Ein Konversionsversuch kann eine Vielzahl auch körperlich negativer Folgen hervorrufen. Zu nennen sind beispielhaft der Verlust s**ueller Empfindungen sowie die Entstehung von Depressionen, Ängsten und Suizidalität." Aussagencode: RefKonvVerbot 025 Textstelle: Seite 9, Verhältnismäßigkeit wichtige Keywords: Konversionsversuche, Selbstbestimmung, Artikel 2 Absatz 1 GG, Artikel 1 Absatz 1 GG" "Darüber hinaus beeinträchtigen Konversionsversuche... die geschlechtliche Selbstbestimmung, die ihrerseits gemäß Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Absatz 1 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist." Aussagencode: RefKonvVerbot 026 Textstelle: Seite 14, Erweiterung strafrechtlicher Schutz, Verhältnismäßigkeit wichtige Keywords: Konversionstherapien , geschlechtliche Selbstbestimmung, erhebliches Verhaltensunrecht, schärfsten Schwert des Staates" "Die vorgeschlagene Strafvorschrift ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Bei den sogenannten Konversionstherapien handelt es sich um ein so erhebliches Verhaltensunrecht, dass der Einsatz des Strafrechts als dem schärfsten Schwert des Staates gerechtfertigt ist. Grund dafür ist die hohe Eingriffsintensität in die betroffenen Rechtsgüter, vor allem in die s**uelle und geschlechtliche Selbstbestimmung der Einzelnen und Dritter." Resultat: Juristisch kann eine Einführung und Verabschiedung des SOGISchutzG, nur mit einer Löschung des Gutachterverfahrens einhergehen, was dann im Pinzip zur gesamten Löschung des Transs**uellengesetz führen sollte. Inters**uelle können heute schon am Standesamt ihren Personenstand formal ändern. Sie werden nicht gefragt, wie lange sie in der anderen Rolle leben etc etc etc um etwas zu prüfen. Eine Prüfung ist immer ergebnisoffen und kann daher nicht selbstbestimmt sein. Warum nannte ich das Video und das Textbild "SOGISCHutzG-Falle"? Weil die Abgeordneten, viele wissen nicht einmal was ein Transs**uellengesetz genau für Funktionsbausteine hat, bzw. wissen nicht einmal, dass es existiert, denn es wird im Entwurf mit keinem Wort erwähnt, weil die Abgeordenten die dann abstimmen über das Gesetz getäuscht werden, wenn sie glauben, sie tun etwas Gutes, auch für Trans*, indem sie mit Ja stimmen. Warum glauben sie, dass sie etwas Gutes tun? Bei der Abstimmung wird der Gesetzestext verlesen, im § 1 steht, dass das SOGISchutzG auch für "geschlechtliche Identitäten" gilt. Hier im Zitat (Seite 4 des Referentenentwurfes) § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes: (1) Dieses Gesetz gilt für Behandlungen, die auf Veränderung oder Unterdrückung der s**uellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind. Alle freuen sich, etwas Gutes zu tun und es wird, wenn das Gesetz verabschiedet wird noch geklatscht, die Medien sind voll mit Artikeln, welche gute Veränderung jetzt für LGBT eingetreten ist. Es gibt noch viel mehr Fragen zu dem Entwurf, ich habe hier für Euch einen Kernpunkt vorgestellt, der ausreicht, dass das Transs**uellengesetz gelöscht werden muss, wenn das SOGISchutzG in dieser Version kommen sollte. Die Texttafel im Youtube-Video enthält den hier vorgestellten Sachverhalt auf einer Seite komprimiert. Weiterführende Links gibt es in der Videobeschreibung, die ich noch weiter ergänzen werde. Das Youtube-Video ist gut geeignet, es auf Facebook und Twitter zu teilen, und natürlich auch auf Yotube selbst. Ich befasse mich seit 20.11.19 mit diesem Fall und ihr seht, welche Detailtiefe ich vorlege, darin hat viel Arbeit gesteckt. Was jetzt kommt, ist die Arbeit, den Sachverhalt bekannt zu machen. Wir müssen jetzt etwas tun. Wir dürfen uns diese Chance nicht entgehen lassen. Jens Spahn möchte der LGBT ein versprochenes Bonbon geben, lieber Jens, dann lass uns aber nicht leer ausgehen. Damit das nicht passiert, es könnte sich ja um ein Versehen handeln, müssen wir den Beteiligten, vor allem den 46 Mitgliedern der Kommission, die für diesen Entwurf verantwortlich zeichnet, helfen, ihren Fehler zu finden. Link der Liste zu den Kommissionsmitgliedern auch in der Videobeschreibung auf Youtube (daher das Video auf Youtube ansehen, nicht im eingebetten Modus hier) und dann unter dem Video auf "MEHR ANSEHEN" clicken. Bitte um Verständnis, dass ich hier in diesem Thread aus Zeitgründen keine Fragen zu meiner Person oder Fragen, die nicht zum Thema gehören und daher für die Sachlage unwichtig sind, beatworten kann. Ich werde aber Sachfragen zeitnah beantworten, soweit sie sinnvoll sind und ich sehe, der Fragende hat sich schon eingearbeitet. Fragen, die erkennen lassen, dass derjenige sich nicht eingearbeitet hat, kann ich aus Zeitgründen nicht beantworten, das ist einfach zu aufwendig. Ich danke allen Menschen, die ihren Einfluss durch Mithilfe in eine Gute Sache stellen.

01.12.2019 um 16:40    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Staxxxxxxxxxxxxxx
23 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

@dumnick ich habe Deinen Beitrag eingeklappt meinen Text in voller Länge zu zitieren bedeutet, dass Anwender mit Smartphones.... aber das weißt Du selbst (zwinker) Finde es rücksichtslos gegenber denen, die ein TSG sich wünschen diesen Thread einfach zuzumüllen Bitte mach das nicht mehr Es gibt andere Threads für Langeweile Das Thema ist ernst und es hängt viel Leid daran

01.12.2019 um 17:51    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Staxxxxxxxxxxxxxx
23 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Die Erläuterung im Video ? Die verstehst Du, wenn Du mein Posting gelesen hast Dort steht am Ende auch, dass ich auf Fragen, an denen ich erkenne, dass mein Posting gar nicht gelesen wurde, nicht antworte. Sachfragen, darüberhinaus - gerne.

01.12.2019 um 18:22    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Staxxxxxxxxxxxxxx
23 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Lies bitte meinen 2. Absatz oben und dann den 6. Absatz sollte es dann nicht einleuchten, kann ich nichts mehr für Dich tun

01.12.2019 um 18:35    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von TV_xxxxx
16711 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Hallo JRH,Welcome back Ich habe dir sogar letztens extra einen Thread gewidmet weil ich dich ja soooooooo vermißt habe, endlich kann ich wieder gut einschlafen Dagegen gibt es ein gutes Mittel ... "Kürzere Beiträge schreiben" Probiers einfach mal aus, du wirst sehen es werden mehr User ernsthaft auf deinen Beitrag eingehen Ok, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, aber ein Versuch ist es wert

01.12.2019 um 20:02    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Frexxxxxxxxxxx
289 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Hast Du das Gesetz gelesen ? Es geht auch um die "selbstempfundene geschlechtliche Identität" Die "s**uelle Orientierung" wird immer extra damit erwähnt. Es werden immer diese beiden Beschreibungen zusammen verwendet. Hätte Dir auffallen müssen, wenn Du den Referentenentwurf gelesen hättest, bzw. diese Definitionen werden auch in Bezug auf die Textstellen genannt, die ich schon im EP zitiert habe. Schade, lesen müsst ihr meinen Text und die Links schon.

03.12.2019 um 0:11    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Frexxxxxxxxxxx
289 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

ob Therapie oder nicht, es ist nicht förderlich für die Selbstbestimmung, darum geht es, aber genau das wird behauptet. Da ein Gutachterverfahren ergebnisoffen ist, kann es niemals in irgeneiner Form etwas mit Selbstbestimmung zu tun haben. Hast Du den im EP zitierten Textauszug des Referentenentwurfes gelesen? Er steht auf S. 8 des Entwurfes. Lesen müsst ihr schon, ohne Lesen ist das hier eine sinnlose Diskussiobn?

03.12.2019 um 0:14    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Frexxxxxxxxxxx
289 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Ich kann auch ganz kurze Fragen stellen, das werde ich jetzt spasseshalber tun, da ich nicht immer hier sein kann, werde ich nicht moderieren können. Ich bin aber jetzt schon gespannt auf eure Antworten.

03.12.2019 um 0:16    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Frexxxxxxxxxxx
289 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Ein Gutachterverfahren ist also nicht ergebnisoffen?

03.12.2019 um 0:30    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Staxxxxxxxxxxxxxx
23 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Haha - jetzt wirst Du einfallslos - ich lasse es hier noch aufgeklappt und werde Dich dann wegklappen evt. hast Du ja noch einen Ersatzaccount?

03.12.2019 um 12:29    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Staxxxxxxxxxxxxxx
23 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Die Reform des Transs**uellengesetz im Sommer 2019 ging schief, und jetzt wird das alte Transs**uellengesetz mit dem Konversionstherapiegesetz als gut bestätigt.

03.12.2019 um 18:34    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Leaxxxxxxxx
236 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Okay, ein Argument "wer bestellt, der bezahlt". Dadurch ändert sich nichts an der gängigen Praxis, denn der Antragsteller ist in dem Fall derjenige der bestellt und gemäß deiner Weisheit, muss er die Kosten bezahlen. Der Gesetzgeber gibt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

04.12.2019 um 6:28    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Staxxxxxxxxxxxxxx
23 Beiträge bisher
re: SOGISchutzG soll nicht für Transs**uellengesetz gelten

Es geht nicht um die Bezahlung, sondern selbstbestimmt seinen Personenstand ändern zu können. Ich habe jetzt nochmal eine kürzere Begründung verfasst, warum mit Verabschiedung dieses Konversionstherapieverbotes SOGISchutzG auch das Transs**uellengesetz gestrichen werden muss. dieser Text steht auch so in der Videobeschreibung, das Video zu verbreiten ist also sinnvoll. 12/2019 NEUE BEGRÜNDUNG, warum das Transs**uellengesetz jetzt weg muss ! Warum erkläre ich Dir hier - Du brauchst nur wenige Minuten um das zu verstehen. Das SOGISchutzG ergibt mit seiner eigenen Argumentation die Streichung des Transs**uellengesetzes! BEGRÜNDUNG: Zum Text im Video: Text oben mit weißem Hintergrund: Textauszug aus dem Referentenentwurf Seite 8. Text unten mit lila Hintergrund: Der Satz "Die Behandlung ist auf selbstbestimmte Verwirklichung gerichtet", ergibt sich aus dem Textauszug darüber, und bestätigt, dass hier keine selbstbestimmte Entscheidung ohne Einflussnahme Dritter gemeint ist, sondern genau das, was Menschen unter Therapie verstehen. Diese Art von Behandlung kann nur auf Freiwilligkeit basieren, daneben muss es eine Möglichkeit geben, seinen Personenstand auch ohne diese Behandlung selbstbestimmt ändern zu können. Im neuen Konversionstherapieverbot von Jens Spahn wird folgendes gemacht: Homos**ualität wird im Gesetzesentwurf richtigerweise in die Kategorie FAKTUM = ANGEBOREN gestellt, Trans* verbleibt aber in der Kategorie MEINUNG. Welche geschlechtliche Identität Du als Trans* also hast, wird somit weiter durch das Transs**uellengesetz hinterfragt und INFRAGE gestellt durch ergebnisoffene Gutachterverfahren und Amtsgerichtsverfahren. TRANS* ist aber auch ein FAKTUM und geschlechtliche Identitäten sind wie auch s**uelle Orientierungen angeboren. Somit muss ich die Selbstbestimmung nach Grundgesetz, mit der ich die Verbote für Konversionstherapien unterlege, auch der geschlechtlichen Identität an die Seite stellen und darf keine Einflussnahme bei der Personenstandsänderung durch Dritte nehmen. Nachtrag: Wenn Du dir einen Filmplot vorstellst mit dem Inhalt, dass dort ein Agent versucht mit allen Mitteln das Transs**uellengesetz zu erhalten, hätte sich dieser mit Einführung des SOGISchutzG ein Eigentor geschossen. Ziel: Niemand soll Homos**ualität infrage stellen dürfen. Das Ganze wird mit einem Verbot umschlossen und im StGB verankert: Strafe: bis zu einem Jahr Haft. Soweit zum Ziel des SOGISchutzG. SO = s**uelle Orientierung (lesbisch, schwul, bi) GI = Geschlechtliche Identität (Trans*) Das nun hierbei das Gleiche nicht für beide Bereiche, SO und GI gelten soll, sondern nur für SO, ergibt eine verfassungswidrige Verletzung der Gleichbehandlung. Und was die Auffächerung auf Altersbereiche angeht: Entweder ich habe eine Selbstbestimmung nach Grundgesetz oder nicht. Das macht keinen Sinn, hier Altersunterschiede zu machen. Jetzt könnte man sagen, die Jüngeren könnten das nicht entscheiden, erst die Erwachsenen. Aber das SOGISchutzG verfährt genau andersherum, lässt Erwachsenen ungeschützt und schützt die Jüngeren über die Grundgesetz-Argumentation der Selbstbestimmung. Das Verbot gilt deshalb für Erwachsene nicht, weil gesagt wird, wenn jemand sich unbedingt therapieren lassen möchte, obwohl dies mit Risiken behaftet ist, dann soll er dies aufgrund seiner Persönlichkeitsrechte tun können. Wir haben aber hier eine Freiwilligkeit, die im Transs**uellengesetz nicht vorliegt. Hier haben wir einen Zwang, sich einer ergebnissoffenen Untersuchung (Gutachterverfahren) und Prüfung (Amtsgerichtsverfahren) stellen zu sollen. Daher kann es nur so als Ergebnis aussehen: Selbstbestimmung für alle, jeden Alters und beider Bereiche, s**uelle Orientierung und geschlechtliche Identität. Das muss unbedingt zu einer selbstbestimmten Personenstandsänderung, ohne Einflussnahme Dritter, für Trans* führen.

04.12.2019 um 20:02    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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