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Thema: Bürgersteigparken wird massiv eingeschränkt


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Von matxxxxx
160 Beiträge bisher
Bürgersteigparken wird massiv eingeschränkt

Das bisher in vielen Städten geduldete, eigentlich verbotene, Parken auf dem Bürgersteig, meist mit 2 Rädern, wird massiv eingeschränkt. Mit dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Anwohner jetzt von der örtlichen Verkehrsbehörde verlangen das dieses unterbunden wird, auch das die Gehwegparker abgeschleppt werden, sofern sie sich durch die parkenden Autos behindert fühlen. Ein wegweisendes Urteil, das sicherlich für eine Menge Frust und weiteren Parkplatzmangel in Städten sorgen wird.

07.06.2024 um 14:12    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von 6hexxxxx
1176 Beiträge bisher
re: Bürgersteigparken wird massiv eingeschränkt

Da wird der Anzeigen-Hauptmeister wieder zur Hochform auflaufen. Und wahrscheinlich auch der Knöllchen-Horst....

07.06.2024 um 15:02    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von matxxxxx
160 Beiträge bisher
re: Bürgersteigparken wird massiv eingeschränkt

Urteil lesen und verstehen ! Es heißt dort ausdrücklich Anwohner !

07.06.2024 um 15:04    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von matxxxxx
160 Beiträge bisher
re: Bürgersteigparken wird massiv eingeschränkt

Bitte beim Thema Auto bleiben, danke. !

07.06.2024 um 16:32    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von matxxxxx
160 Beiträge bisher
re: Bürgersteigparken wird massiv eingeschränkt

Parken Lieferdienste ? Ich glaube im allgemeinen ist es halten. Auch zb Möbellieferdienste, Heizöllieferungen oder Umzugsdienste fallen sicherlich nicht darunter oder müssen Sondergenehmigungen beantragen. Das schöne ist ja, es wird nicht generell verboten, sondern die Anwohner müssen sich melden und sich durch parkende Autos behindert fühlen.

07.06.2024 um 16:42    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von matxxxxx
160 Beiträge bisher
re: Bürgersteigparken wird massiv eingeschränkt

@ Bad_Robot Parken auf Dem Bürgersteig ist generell untersagt, außer es wird durch Schilder oder anderes explizit erlaubt. Bis dato würde es ja kaum geahndet, nach dem Motto bloß keinen Stress mit den Autofahrern, im Zweifelsfall musste der Betroffene Anwohner das Fahrzeug auf eigene Rechnung abschleppen lassen, nun liegt der Schwarze Peter bei der örtlichen Verkehrsbehörde. Und es ist keine politische Entscheidung sondern eine gerichtliche aufgrund einer uralten Gesetzeslage

07.06.2024 um 17:11    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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