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Thema: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?


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Von Andxxxxxxx
915 Beiträge bisher
Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Vom Ursprung her wurde der Begriff „divers“ doch meines Wissenstands nach für Menschen mit biologischer Intergeschlechtlichkeit geprägt. Ist das denn auch gemeint wenn in Jobangeboten m/w/d steht? Oder wenn als Personenstand „divers“ im Ausweis eingetragen wird? Oder hat sich das inzwischen als rechts- und gesellschaftskonform für Menschen eingebürgert, die unabhängig vom biologischen Geburtsaspekt ihr Geschlecht definieren wollen?

21.08.2023 um 13:42    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von marxxxxxx
462 Beiträge bisher
re: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Sie wollen nicht, sie müssen. Der Staat nimmt sich das Recht heraus, Unternehmen zu diesem Text zu zwingen. Wie wirksam das ist, sieht man an der hohen Anzahl Diverser in Hartz IV oder im s**gewerbe. Die wenigen bekannten Ausnahmen sind entweder gesuchte Expert:innen oder im öffentlichen Dienst.

21.08.2023 um 14:10    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Sabxxxxx
44 Beiträge bisher
re: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Tut er das, der Staat? Wie macht er das denn? Gibt esda eine Gesetzesvorschrift, die mir bislang nicht geläufig war?

21.08.2023 um 14:19    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von ladxxxxx
16 Beiträge bisher
re: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Ist es Pflicht, in Stellenausschreibungen „m/w/d“ zu nutzen? Immer wieder steht die Behauptung im Raum, es sei Pflicht, bei Stellenausschreibungen das Kürzel „m/w/d“ zu verwenden. Das ist jedoch nicht richtig. Laut AGG gibt es keine Verpflichtung für Unternehmen, die eine Position anbieten, „m/w/d“ – oder eine Abwandlung davon – zu nutzen. Allerdings gibt es sehr wohl die Verpflichtung, Stellenausschreibungen so zu formulieren, dass sie keinerlei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (und anderer Merkmale) aufweisen. Dies können Sie auf unterschiedlichste Weise erreichen. Eine sehr einfache Möglichkeit, Geschlechtsneutralität sicherzustellen, ist „m/w/d“ hinter die Bezeichnung der Position zu schreiben. Zum einen benötigen Sie nur wenige Buchstaben, um auf der sicheren Seite zu sein. Zum anderen ist diese Variante leicht verständlich und deckt alle Geschlechter ab. Außerdem ist „m/w/d“ bereits weit verbreitet und anerkannt. So verstehen die meisten Leser*innen sofort, was gemeint ist. Darum sollten Sie ausgeschriebene Stellen mit „m/w/d“ kennzeichnen In Deutschland müssen Stellenanzeigen laut Gesetz diskriminierungsfrei formuliert sein. Deshalb empfiehlt es sich, Stellenausschreibungen möglichst neutral zu schreiben und so eventuelle Missverständnisse auszuschließen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund folgender Merkmale: Rasse oder ethnische Herkunft Geschlecht Religion und Weltanschauung Behinderung Alter (jedes Lebensalter) s**uelle Identität Um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auszuschließen, können Sie hinter die Jobbezeichnung in Ihrer Stellenanzeige den Zusatz „m/w/d“ schreiben. Damit kennzeichnen Sie, dass die ausgeschriebene Stelle für alle Geschlechter offen ist – also für Männer, Frauen und Personen, die sich nicht diesem binären System zuordnen. Das könnte dann zum Beispiel so aussehen: Mechaniker (m/w/d) Sachbearbeiter Vertrieb (m/w/d) Filialleitung (m/w/d) Letztendlich also nur Make-Up, damit man ja nicht angeklagt wird.

21.08.2023 um 14:33    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von ladxxxxx
16 Beiträge bisher
re: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Hallo Pepita, ich weiß nicht, was daran polemisch sein soll. Es ist ein Fakt, dass des Make-Up ist. Nur ein verschwindend geringer Anteil von gerade einmal 2,2% aller Stellenanzeigen auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist diskriminierend. So lautet das Urteil einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Oktober 2018. Doch gerade bei der geschlechtersensiblen Ansprache können Arbeitgeber noch dazulernen: Rund ein Fünftel der 5.700 geprüften Stellenanzeigen waren der Untersuchung zufolge nämlich nicht inklusiv genug formuliert. Auch das kann rechtliche Folgen haben. Kaum war 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verabschiedet worden, tauchten die ersten „AGG-Hopper“ auf: Diese Scheinbewerber bewarben sich gezielt auf falsch formulierte Stellenausschreibungen. Wurden ihre Bewerbungen abgelehnt, verklagten sie das Unternehmen wegen Diskriminierung auf ordentliche Summen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bieten nachlässig formulierte Stellenausschreibungen eine neue Angriffsfläche für rechtliche Streitigkeiten. Beispiel: Ein Unternehmen schreibt eine Stelle als Betriebswirt/in aus, den Zusatz (m/w/d) lässt man weg. Das Unternehmen ist für seine tolerante Art und seine diverse Belegschaft bekannt. Doch egal, wie gut der Ruf ist, egal, wie gerecht das Bewerbungsverfahren. Ein abgelehnter Bewerber, der persönlich und fachlich geeignet ist, sich aber durch den fehlenden Zusatz (m/w/d) diskriminiert fühlt, kann Entschädigung einklagen. Falls das geschieht, muss der Arbeitgeber beweisen, dass das Geschlecht des Bewerbers im Bewerbungsprozess und bei der Ablehnung nicht von Bedeutung war – und das ist nicht einfach. Ergo ist es eine Pflicht durch die Hintertür. Auch wenn man vorne herum keine Pflicht erlässt, so bietet es das Schlupfloch juristischer Schritte durch Bewerber*innen.

21.08.2023 um 15:15    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von chrxxxxxxxx
1593 Beiträge bisher
re: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Wow, da freuen wir uns alle mit. Das macht Hoffnung, das solcher Fortschritt irgendwann auch mal im Provinzalltag ankommt.

21.08.2023 um 15:31    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Joaxxxxxxxxx
290 Beiträge bisher
re: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Ja, der Staat erzwingt diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen. Soll in der Geschichte öfters vorgekommen sein, dass die "Freiheit" der "weißen Mehrheit" von Staat beschnitten wurde. So sieht man nirgendwo mehr ein "Kauft nicht bei Juden ein" Schild. Und auch mein Dad in Texas kann nirgendwo mehr ein "Whites Only" Zeichen finden, das er während seiner Kindheit so oft gesehen hat. Vielleicht ist so ein "Staatszwang" nicht zwingend schlecht?

21.08.2023 um 18:03    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von ladxxxxx
16 Beiträge bisher
re: Wie ist das denn jetzt mit dem divers...?

Das ist ein Vergleich, der schlichtweg nur hinkt. Bei allem Respekt, das ist keiner Diskussion würdig. Ohne M/W/D Stellenvermerk werden weder LGBTQIA+ Menschen gejagt, systematisch hingerichtet oder sind wegen ihrer Hautfarbe per se zu Menschen zweiter Klasse gemacht worden. Ganz im Gegenteil: LGBTQIA+ ist sowohl in rechts**tremen, als auch in links**tremen Lagern, auch in der Führung, anzutreffen. Sie sind Teil des Problems, nicht der Lösung.

21.08.2023 um 19:45    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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