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Von Angxxxxxxx 585 Beiträge bisher
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Anfragebeantwortung durch das BMI
Ich habe heute beim BMI in Berlin angefragt wie das mit der Rechtskraft des BVerfG-Urteiles im Hinblick auf die Gewährung einer PÄ ohne GA-OP ist, und habe auch bereits Antwort bekommen.
Das BMI stellt fest, dass die Entscheidungsformel des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 unanfechtbar ist und gemäß § 31 Absatz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz Gesetzeskraft hat.
Weiters schreibt der Vertreter des BMI, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung des Geschlechtswechsels nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 des Transs**uellengesetzes (TSG) mit dem Recht auf s**uelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar sind, wie schon das BVerfG in der Urteilsbegründung festgehalten hat.
Daher sind die Vorschriften des § 8 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 des Transs**uellengesetzes (TSG) bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung NICHT anwendbar, so der Vertreter des BMI weiter. Gleichwohl bedarf es aber auch weiterhin für den personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel nach § 8 Absatz 1 TSG der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit durch das zuständige Gericht.
Diese Feststellung ist jedoch derzeit nicht davon abhängig, dass die transs**uelle Person dauernd fortpflanzungsunfähig ist oder sich einem operativen Eingriff zur Veränderung ihrer äußeren Geschlechtsorgane unterzogen hat, wie dies § 8 Abs. 1 Nummer 3 und Nummer 4 TSG bisher voraussetzten.
Damit ist nun ganz eindeutig klar gestellt, dass es bis zu einer, lt. BMI noch für diese Regierungsperiode geplanten, Neufassung des TSG, für die Gewährung einer PÄ nicht notwendig ist, dass die Antragsteller eine GA-OP haben durchführen lassen, oder fortpflanzungsunfähig sein müsen.
Im Zuge der Neufassung des TSG, so das BMI weiter, wird dieses an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die neueren medizinischen Erkenntnisse und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen sein.
Trotzdem würde ich allen Betroffenen die derzeit bereits mit der kleinen Lösung leben, oder die VÄ schon durch, bzw.als Verfahren laufen haben, empfehlen sobald als möglich einen Antrag auf PÄ zu stellen, da im Moment noch nicht abgeschätzt werden kann, wie die zukünftigen Anforderungen für eine PÄ aussehen werden. Es kann aber wohl davon ausgegangen werden, dass auch in Zukunft nicht mehr geplant ist, den OP-Zwang wieder einzuführen.
Und bevor sich wieder jemand aufregt, möchte ich klar und deutlich festhalten, dass obiger Text eine Widergabe des Inhaltes eines an mich selbst gerichteten Antwortmails des BMI ist, und ich mit der Weitergabe dieser Information daher werder einen "Vertrauensbruch" noch eine "Urheberrechtsverletzung" begehe.
Der Text kann auch auf der Homepage des Vereins Trans-Austria nachgelesen werden.
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17.02.2011 um 19:06 |
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Von Nitxxxxxxxxx 147 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Danke, Angie,
für die hervorragende und gut recherchierte Öffentlichkeitsarbeit.
LG NitramTaurus
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17.02.2011 um 19:34 |
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Von Katxxxxxx 671 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
wäre das nicht anderfraus sachen?
weil männer... seids ihr doch nich oder
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17.02.2011 um 19:45 |
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Von Katxxxxxx 671 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
löl
dann bist wohl nur mit angeglichenen zusammen...
naja, wems spass macht
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17.02.2011 um 19:48 |
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Von Traxxxxxxxx 1486 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Tanja `s Position :
Dank nach Austria, ihr seid alle Engel.........
Ich selbst fühle mich erleichtert und kann in
aller Ruhe den Grad meiner Transitation handeln,
ohne Stümmel und Gesetzesschiene.......
Nur wer keine Phantasie hat, kommt niemals aus
seinem geistigen Knast raus....
Ausbrecherin : Tanja
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17.02.2011 um 19:51 |
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Von Katxxxxxx 671 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
weil mich eure versuchte eierstockkratzerei sehr amüsiert...
weil annen eiern kratzen geht zu eurem leidwesen ja nimmer
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17.02.2011 um 19:52 |
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Von Ursxx 526 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Wenn dem weiblichen Geschlecht zugehörig erklärte Transs**uelle Schaum vor'm Maul haben, dann ist das wenig ästhetisch, liebe Realos!
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17.02.2011 um 19:58 |
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Von Ursxx 526 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Hach, Du Frau, Du! Dein Charme ist sowas von betörend! Siehst Du auch so aus, wie du sprichst? Charming!
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17.02.2011 um 20:09 |
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Von Ursxx 526 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Wollen wir doch garnicht! Das macht doch schon das Verfassungsgericht. Das macht das übrigens sehr überzeugend!
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17.02.2011 um 20:12 |
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Von Ursxx 526 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
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17.02.2011 um 20:14 |
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Abgemeldet!!!
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Schön, dass eine Information über ein für die Betroffenen so wichtiges und wertvolles Urteil hier nicht in der Versenkung verschwindet und immer wieder hochgehohl wird.
Danke!
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17.02.2011 um 20:17 |
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Von Ursxx 526 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Will ich Dir bei Deiner Figur doch nicht antun!
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17.02.2011 um 20:21 |
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Von Traxxxxxxxx 1486 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Weil das Fahrrad hier auftaucht :
Mein GT-Mountain-Bike ist das volle Herrenrad, egal was ich jetzt im Rahmen der neugewonnenen Freiheit mache,
das Rad benutze ich weiter ... es muss nicht neu erfunden werden....
Innenministerin in spe.... Tanja von und zu Travemaus**
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17.02.2011 um 20:25 |
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Von Ursxx 526 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Du sprichst jetzt vonRealos, gell?
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17.02.2011 um 20:32 |
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Von Ursxx 526 Beiträge bisher
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re: Anfragebeantwortung durch das BMI
Wenn hier von Pack die Rede ist, dann immer nur realo-bezogen! Solltest Du Dir merken! Ansonsten sehe ich hier kein Pack!
Es ist übrigens typisch für Pack, dass es keift und schreit, wenn der Verstand nicht reicht, triviale Sachverhalte des Eingangs-Postings zu verstehen.
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17.02.2011 um 20:39 |
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