Das bisher in vielen Städten geduldete, eigentlich verbotene, Parken auf dem Bürgersteig, meist mit 2 Rädern, wird massiv eingeschränkt. Mit dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Anwohner jetzt von der örtlichen Verkehrsbehörde verlangen das dieses unterbunden wird, auch das die Gehwegparker abgeschleppt werden, sofern sie sich durch die parkenden Autos behindert fühlen.
Ein wegweisendes Urteil, das sicherlich für eine Menge Frust und weiteren Parkplatzmangel in Städten sorgen wird.