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Von 9ofx 156 Beiträge bisher
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VÄ / PÄ neuester Stand?
Wie ist denn aktuell der rechtliche Stand für die VÄ / PÄ?
Wieviele Gutachten braucht man?
Was kostet das aktuell?
Erfahrungen der letzten Monate?
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28.02.2020 um 16:03 |
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Von Araxxxx 91 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
hab ein Gutachten gebraucht..die Indikation zählte als 2tes ...Geschäftswert 5000 euro + halt das beantragen des Persos , Geburtsurkunde usw
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28.02.2020 um 17:29 |
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Von Zeexxxx 192 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
Ist nicht für Mitte dieses Jahres eine Gesetzesänderung dieses Prozederes vorgesehen?
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28.02.2020 um 19:36 |
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Von Sarxxxxxx 687 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
Im ersten Quartal enstcheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Gesetzmäßigkeit der Vä/Pä nach §45b PstG. In fast jedem Bundesland gelten zur Zeit andere Urteile zum §45b. Ist zB in NRW legal (OLG Münster), in Bayern illegal.
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28.02.2020 um 19:42 |
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Von Irixxxxx 7006 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
In Bayern habe ich € 1400,00 für Gutachter und für das Gericht € 150,00 bezahlt.
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29.02.2020 um 7:11 |
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Von Gnaxxxx 28 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
1. Quartal, das heißt ja im Grunde jetzt.
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29.02.2020 um 10:53 |
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Von Irixxxxx 7006 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
Das geht nur mit Prozesskostenhilfe, das dauert allerdings.
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29.02.2020 um 13:22 |
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Von Irixxxxx 7006 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
wie wärs dann mal mit Arbeit? Oder willst du gleich in Rente gehen?
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29.02.2020 um 13:30 |
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Von Irixxxxx 7006 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
Provozieren hoch drei.
Irgendwie muss das ein Hobby von dir sein.
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29.02.2020 um 13:34 |
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Von Sahxxx 136 Beiträge bisher
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re: re: VÄ / PÄ neuester Stand?
Hättest Du mal richtig gearbeitet,
z.B. untertage Zeche hier im Kohlenpott, dann hättest Du auch mit 46 Lenzen ohne Abzug in Rente gehen können.
Gruß vom Kumpel unter Tage
Glück Auf! ⚒️⚒️
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29.02.2020 um 14:32 |
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Von Ginxxx 1023 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
unsinn
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29.02.2020 um 15:45 |
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Von Sarxxxxxx 687 Beiträge bisher
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re: VÄ / PÄ neuester Stand?
Eine Entscheidung wird es dann zwar geben, aber es ist die Frage wie die ausfällt und wann die in Kraft tritt. Ich könnte mir vorstellen, das Einspruch eingelegt wird und in die Revision gegangen wird.
Es gibt ein Rechtsgutachten, dass vom Bundesministeriumn für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, das besagt, dass der Weg nach PstG §45b weder den Arzt strafbar macht, der die Geschlechtsvarianz bezeugt, noch dass das Verfahren nach §45b nur Inters**uellen zugänglich sein sollte.
Wie schon geschrieben in einigen Bundesländern wurde der Weg nach §45b durch die zuständigen Oberlandesgerichte legalisiert (NRW) in anderen nicht (Bayern). Es herrscht ein ziemliches Choas.
Und dann ist sind da noch die Krankenkassen. Nicht alle akzeptieren die Vä/Pä nach §45b als Grundlage für die Übernahme der späteren Behandlungskosten. Im Moment ist also die Vä/Pä nach TSG immer noch der sicherste Weg.
Hier hängen die Kosten sehr stark von den Gutachtern ab. Hier in meiner Gegend zahlt man im Moment ca 2500 Euro für beide Gutachten zuzüglich knapp 150 Euro Gerichtskosten. Es geht aber auch deutlich günstiger je nach Gutachter.
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29.02.2020 um 15:55 |
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