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Von TV_xxxxx 16673 Beiträge bisher
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Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Es ist nicht zu fassen was da gerade in der EU abgeht,
ich habe ja eine Wahlbenachrichtigung zur Europawahl bekommen
allerdings hat meine Lebenspartnerin die ja TS ist
keine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Ich finde es eine bodenlose Gemeinheit das wir TV's
zur Europawahl gehen dürfen und Transs**uelle nicht,
anders kann ich es mir nicht erklären
warum meine Partnerin keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat.
Da steckt doch bestimmt unsere Bundesmutti dahinter,
entweder hat sie Angst vor Kongurrenz
oder es sollen nur Gleichgesinnte wählen dürfen
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05.05.2019 um 18:21 |
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Von TV_xxxxx 16673 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Ja, Sie ist bei mir gemeldet
und Ihr Alter ? Man spricht nicht über das Alter einer Frau
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05.05.2019 um 18:24 |
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Von TV_xxxxx 16673 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Nein, keine Satire, meine Partnerin hat wirklich keine Benachrichtigung bekommen,
meine war gestern im Briefkasten.
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05.05.2019 um 18:28 |
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Von tanxxxxxxxxx 66 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
also ich hatte meine benachrichtigung schon vor 2 wochen im briefkasten.
da diese offensichtlich nicht alle zeitgleich ankommen,kann es doch sein,das die benachrichtigung für deine partnerin noch kommt.
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05.05.2019 um 18:31 |
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Von Irixxxxx 6989 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Du bist ja wohl wieder der Allesswissende.
Was glaubst du denn wer das wohl ist.
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05.05.2019 um 18:37 |
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Von TV_xxxxx 16673 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Wir haben die Wohnung am 01.02. zusammen bezogen
und uns zusammen dort angemeldet
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05.05.2019 um 18:40 |
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Von TV_xxxxx 16673 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Pass mal auf du Flitzpiepe,
wenn du ein Problem mit Iris oder mit mir hast
dann kannst du uns das persönlich oder per PN sagen
und brauchst es nicht im Forum breitzutreten
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05.05.2019 um 18:44 |
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Von Irixxxxx 6989 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Das kann jy auch nicht stimmen.
Ich habe den Anfangsbustaben F und Brauty K.
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05.05.2019 um 18:46 |
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Von TV_xxxxx 16673 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Mein Nachnahme fängt mit "K" an und der meiner Partnerin mit "F",
also hätte sie die Benachrichtigung vor mir bekommen müssen.
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05.05.2019 um 18:47 |
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Von TV_xxxxx 16673 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Dann haben wir immer noch Trump und Erdogan
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05.05.2019 um 18:50 |
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Von _Lexxx 238 Beiträge bisher
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re: Skandal, EU diskriminiert Transs**uelle
Ja es ist bestimmt weil sie transs**uell ist.
Hab auch gehört, dass nur noch Frauen vor ihrer Menopause wählen dürfen.
Ein Skandal!
Hier die Regelung, wer Wahlberechtigten ist:
EuWG)
§ 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1.
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2.
seit mindestens drei Monaten
a)
in der Bundesrepublik Deutschland oder
b)
in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3.
nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.
(2) Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.
(3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
1.
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2.
seit mindestens drei Monaten
a)
in der Bundesrepublik Deutschland oder
b)
in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3.
nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.
(4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.
(5) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder
b)
durch Briefwahl
teilnehmen.
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05.05.2019 um 18:56 |
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